ERWEITERUNG DER STÄDTISCHEN SPORTFÖRDERUNG

Den Geraer Sportvereinen werden 120’000 Euro zur Verfügung gestellt. Das ist fast doppelt soviel wie in den Vorjahren.

Vor knapp einem Jahr beschloss der Geraer Stadtrat die neue Sportförderrichtlinie, die in diesem Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Diese beinhaltet auch die städtische Sportförderung, die regelt, welche Geraer Sportvereine im Rahmen einer freiwilligen Leistung jährlich finanziell unterstützt werden. In diesem Jahr steht dafür eine Summe von 120’000 Euro zur Verfügung. Oberbürgermeister Julian Vonarb hebt hervor:

„Im Vergleich zu den Vorjahren ist dies eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für diesen wichtigen Lebensbereich vieler Geraerinnen und Geraer.“

Im Durchschnitt stehen den 54 Geraer Sportorganisationen, die Anträge auf die Sportförderung eingereicht haben, in diesem Jahr rund .222 Euro zur Verfügung. Aufgrund der Leistungskriterien reichen die Zuwendungen von mindestens 51,70 Euro bis maximal 6359 Euro. In fünf Kategorien konnten Punkte für einen Festbetrag zur Förderung des gemeinnützigen Vereinsbetriebes erworben werden. Die entsprechenden Leistungskriterien wurden zuvor von den Mitgliedern des Geraer Stadtrates beschlossen. Die Fördergelder können unter anderem für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Durchführung von Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb, die Teilnahme an Aus- und Fortbildung sowie die Ausrichtung überregionaler und internationaler Sportveranstaltungen genutzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit Sportgeräte bis maximal 250 Euro netto sowie Betriebskosten für vereinseigene Sportstätten somit zu finanzieren.

Oberbürgermeister Julian Vonarb verweist zusätzlich auf die Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie die flexible Verwendung der Fördermittel durch die Vereine:

„Die Befragung zum Sportentwicklungsplan Gera 2030 gab uns Hinweise für Verbesserungspotenzial, obwohl die städtische Sportförderung an sich als sehr positiv bewertet wurde. Zahlreiche Wünsche, wie beispielsweise weniger bürokratische Hürden sowie eine Festbetragsförderung, konnten in diesem Jahr durch die Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften umgesetzt werden.“

Nach dem Förderjahr 2025 erfolgt anschließend eine inhaltliche Überprüfung sowie eine etwaige Anpassung der Regelungen zur Förderung des gemeinnützigen Vereinsbetriebes an die Ziele der Sportentwicklung durch die städtische Fachabteilung gemeinsam mit dem Stadtsportbund und dem Ausschuss für Kultur und Sport.

Die Anträge für das Förderjahr 2024 können noch bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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