STELLUNGNAHME DES OBM ZUM THEMA FREIBAD

Zu sehen ist das Schwimmbecken des alten Sommerbades während der Bundesgartenschau am 27. April 2007.

Nachdem das alte Freibad im Zuge der Bundesgartenschau abgerissen wurde, besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern der dringende Wunsch nach einem Neubau. Die Stadt Gera hat am Mittwoch, den 10. Mai 2023, proaktiv über den aktuellen Sachstand informiert. Dies führte bereits zu ersten politischen Reaktionen. Grundtenor ist, dass der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister mangelndes Engagement in dieser Frage vorwerfen wird. Dazu Oberbürgermeister Julian Vonarb:

„Ein neues Freibad ist und bleibt ein wichtiges Thema für unsere Stadt. Die Verwaltung hat wie gefordert eine entsprechende Beschlussvorlage zur Standortfestlegung für die Stadtratssitzung im September 2020 eingebracht und sich in der Debatte vorab klar positioniert, welcher Standort zu favorisieren ist. Die Vorlage wurde in dieser Sitzung aber vom Stadtrat mit mehreren Arbeitsaufträgen zurückverwiesen. Die verschiedenen Nutzergruppen sollten stärker in den Prozess einbezogen und dabei vor allem auch die Frage geklärt werden, wie ein neues Freibad überhaupt aussehen müsste, um möglichst vielen Ansprüchen an eine solche Einrichtung gerecht zu werden. Erste Beteiligungsformate haben seither bereits stattgefunden, am kommenden Montag (15. Mai 2023) ist ein Fokusgruppenworkshop anberaumt, der hier Erkenntnisse liefern soll. Erst nach deren zusammenfassender Auswertung wird es dann möglich sein, sich auf einen Standort festzulegen. Der Stadtrat hat den Entscheidungsprozess damit 2020 eigenständig gestoppt und vertagt.

Auch die Tatsache, dass ein neues Freibad erst nach 2030 realisiert werden soll, wurde von den politischen Gremien so entschieden. Sowohl dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Gera 2030 (ISEK Gera 2030) als auch dem Integrierten Sportentwicklungsplan Gera 2030 (ISEP Gera 2030) liegen entsprechende Beschlüsse zu Grunde. Ein Antrag aus dem Jahr 2020, dem Neubau eines Freibads oberste Priorität im ISEP Gera 2030 einzuräumen, fand keine Mehrheit. Auch hier wäre es für die politischen Gremien möglich gewesen, einen entsprechenden Impuls zu setzen. Stattdessen wird die Verwaltung in die Schuld genommen, nicht gehandelt zu haben.

Im vergangenen Jahr wurde die Option einer Erweiterung des Hofwiesenbads um ein Außenbecken in den ISEP Gera 2030 aufgenommen, die nun geprüft werden muss und die die Standortsuche für einen Neubau ganz neu bewerten würde. Auch diese Entscheidung wurde von den gewählten politischen Vertretern der Stadt mit getragen. Dass der Prozess der Standortsuche dadurch weiter verzögert werden kann, sollte dabei jedem Mitglied des Stadtrats bewusst gewesen sein. Wir hoffen nun, dass nach der Auswertung des Fokusgruppenworkshops ein realistisches Szenario entsteht, das möglichst vielen Ansprüchen an ein neues Freibad gerecht wird und zu einer der in Frage kommenden Optionen passt.

An dieser Stelle muss dann auch bedacht werden, ob und in wie weit diese Pläne zur Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption passen, das den Schwerpunkt ausdrücklich auf die Sanierung und Modernisierung bestehender Freibadstandorte legt. Aus diesem Grund ist es auch möglich, dass kleinere Orte wie Sömmerda eine Generalsanierung durchführen, weil dort eben bestehende Anlagen saniert und in diesem Zuge gegebenenfalls auch ausgebaut werden. Zudem werden Neubauten in Kommunen, die kein Freibad haben, aufgrund des bestehenden, vergleichsweise dichten Bädernetzes, nicht gefördert. Die Finanzierung eines neuen städtischen Freibads wird für Gera ohnehin zu einer Herausforderung.

Ich möchte daher an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich versichern, dass die Stadtverwaltung und auch ich weiterhin alles tun werden, um die derzeit noch offenen Fragen in diesem Projekt zu beantworten und Lösungen für die dabei auftretenden Schwierigkeiten zu finden. Wir tun dies aber stets im Rahmen der von den politischen Gremien getroffenen Entscheidungen, die nicht nur den eigentlichen Arbeitsauftrag übermitteln, sondern auch den weiteren Arbeitsprozess begleiten und das weitere Vorgehen strukturieren. Der Vorwurf des Vorsitzenden der Fraktion Die Linke ist daher nicht nur in höchstem Maße unangebracht, sondern es stellt sich auch die Frage, wie die Veröffentlichung von derartigen Fehlinformationen in dieser Art mit der Würde seiner Funktion vereinbar ist.“

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*