BEWERBUNG ALS JUGENDSCHÖFFE BIS 14. APRIL 2023 MÖGLICH

Da für die im Herbst anstehende Wahl von Jugendschöffen noch immer nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden, ruft die Stadtverwaltung Gera nochmals interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, ist von der Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Es werden noch 39 Kandidatinnen und 43 Kandidaten für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Jugendschöffen gesucht.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist.

Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Rufnummer 838 1356 oder elektronische Post „ehrenamtszentrale@gera.de“) angefordert oder an der Pforte des Rathauses, der Ehrenamtszentrale oder im H 35 abgeholt werden. Über das Internet können die Formulare auf der Seite der Stadt Gera ebenfalls heruntergeladen werden. Die Abgabefrist endet am 14. April 2023, 17 Uhr (Datum Eingangsstempel). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 838 1356.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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