In der vergangenen Woche führte der städtische Vollzugsdienst zivile Kontrollen im Bereich der Zentralen Umsteigestelle an der Heinrichstraße durch. Hierbei lag der Fokus auf das illegale Wegwerfen von Zigarettenresten. Insgesamt zwölf Verstöße konnten innerhalb von knapp sechs Stunden festgestellt werden. Je nach Einzelfall wurde der Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einem Verwarngeld ab 25 Euro geahndet. Oliver Gockel, Leiter des Geraer Ordnungsamtes, erklärt:
„Die größte Herausforderung bei der Ahndung von weggeworfenen Zigarettenstummel ist, dass wir die Menschen auf frischer Tat erwischen müssen. Aufgrund der zunehmenden achtlosen oder mutwilligen Verschmutzung an den Haltestellen der Straßenbahn, die mit ausreichend Mülleimern ausgestattet sind, wird das Ordnungsamt entsprechende Delikte verschärft in den Blick nehmen.“
Zigarettenstummel belasten nicht nur die Umwelt, sondern können auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für Menschen und Tiere darstellen. Für die Stadt Gera ist die Beseitigung weggeworfener Zigarettenreste mit großem Aufwand und mit vermeidbaren Kosten verbunden.
Die geltenden Gesetze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera, die Stadtordnung, finden Interessierte auf der städtischen Webseite unter folgender Adresse:
https://www.gera.de/fm/193/Stadtordnung.77460.pdf
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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