INFORMATION ZUR WAHL DER SCHÖFFEN UND JUGENDSCHÖFFEN

Am 22. Februar 2023 bietet sich um 17 Uhr allen interessierten Bürgern zwischen 25 und 70 Jahren die Möglichkeit, sich über die anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen zu informieren. Veranstaltungsort ist der Rathaussaal am Kornmarkt 12. Unter Schöffen versteht man ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, regelmäßig im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Jugendschöffen verrichten ihre Arbeit am Jugendgericht.

Um für die Jahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffen und Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern wählen zu können, muss die Stadtverwaltung Gera Vorschläge beim Amtsgericht einreichen, welche vorher vom Stadtrat bzw. vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Wer sich bewerben will kann sich im H 35, der Ehrenamtszentrale und an der Pforte des Rathauses sowie unter „www.gera.de“ einen Antrag abholen. Auch bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, können Anträge angefordert werden.

Die ausgefüllten Bewerbungen inklusive Erklärung sind im Rathaus, Raum 239, abzugeben oder im H 35 oder der Ehrenamtszentrale. Die Pforte des Rathauses steht ebenfalls als Abgabeort zur Verfügung. Hierbei gilt aber zu beachten, dass sich die Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag befinden muss. Des Weiteren ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Geburtsname, Familienname, Vorname, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentätigkeiten enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Adresse für Rückfragen wäre von Vorteil. Anmeldeschluss ist der 10. März 2023.

Für eventuelle Fragen können sich Interessenten telefonisch unter der Rufnummer 0365 838 1356 melden oder die Webseite „www.gera.de/ehrenamtszentrale“ nutzen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*