VERDÄCHTIGES ANSPRECHEN VON KINDERN

Die Landespolizeiinspektion Gera befindet sich in der Theaterstraße 3 und ist unter der Rufnummer 0365 8290 erreichbar.

In den vergangenen Tagen bzw. Wochen gingen immer wieder Meldungen bei den Dienststellen der Landespolizeiinspektion Gera ein, in denen mitgeteilt wurde, dass Kinder von fremden Personen in verdächtiger Weise auf der Straße angesprochen worden sein sollen. Oftmals sei das Ansprechen hierbei aus einem Fahrzeug heraus geschehen. Vermehrt gingen solche Hinweise dabei bei der Altenburger Polizei ein, was nachvollziehbar zur Verunsicherung bei den Kindern, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten führt. Die Polizei nimmt jeden gemeldeten Hinweis sehr ernst und geht diesen mit größter Sorgfalt nach. Derzeit kursieren in sozialen Netzwerken und privaten Chatgruppen Warnhinweise für Eltern vor verdächtigen Personen und Fahrzeugen. Die Geraer Polizei bittet in diesem Zusammenhang darum, verdächtige Situationen oder Beobachtungen direkt an die örtliche Polizei zu melden. Sollte ein Notfall vorliegen, sollte der Notruf gewählt werden. Bei solchen Meldungen sind Hinweise zu Kennzeichen, Fahrzeugtypen und Besonderheiten überaus wichtig.

Gleichzeitig bitten wir aber auch darum, keine unbestätigten Informationen oder Meldungen ungefiltert über Chatgruppen etc. zu verbreiten. Dies kann dazu führen, dass alltägliche Situationen falsch verstanden und als Gefahr gedeutet werden. Falschmeldungen können zu Hysterie führen und wirken sich negativ auf das Sicherheitsgefühl von Eltern und Kindern aus.

Dennoch sollten Eltern mit Ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen und für etwaige Situationen sensibilisieren.

Wichtig wäre dabei:

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über solche Situationen, um sie darauf vorzubereiten. Um Angst zu vermeiden, sollten jedoch realitätsnahe Rollenspiele vermieden werden. Ihr Kind sollte Vertrauen zu Ihnen haben, um solche Situationen auch angstfrei berichten zu können. Wenn Kinder von solchen Erfahrungen erzählen, hören Sie aufmerksam zu und loben Sie ihr Kind für das Vertrauen. Erinnern Sie Ihr Kind immer wieder daran, dass es nicht mit fremden Personen (egal ob Mann oder Frau) mitgehen oder gar in deren Fahrzeuge steigen soll. Kinder sollen wissen, dass sie gegenüber Erwachsenen „Nein-Sagen“ können und dürfen. Sie sind nicht verpflichtet mit „Fremden“ zu reden oder ihnen Auskünfte zu erteilen. Üben Sie mit ihrem Kind den Ausruf „Nein, das will ich nicht.“ Wenn möglich, sollten Kinder nicht allein, sondern in kleineren Gruppen zur Schule, zum Spielplatz etc. gehen. Üben Sie mit ihrem Kind bestimmte Laufwege (Schulweg, Weg zum Spielplatz). Dabei sollte nicht nur auf die verkehrsrechtlichen Gefahren geachtet werden, sondern ebenso auf in der Umgebung befindliche Anlaufstellen (Geschäfte, Wohnhäuser, Arztpraxen). Diese können im Falle des Falles als „Rettungsinsel“ für betroffene Kinder dienen.

Für den Notfall gilt folgendes:

Gerät ein Kind in solch eine Situation, sollte es wegrennen und z. B. durch Hilferufe auf sich aufmerksam machen. Es können andere Erwachsene angesprochen und um Hilfe gebeten werden. Zeigen Sie Ihrem Kind wo es im Notfall Hilfe erhält („Rettungsinseln“). Wählen Sie den Notruf 110 oder informieren Sie Ihre Polizei.
In allen bislang bei der Polizei in Gera, Greiz oder Altenburg eingegangenen Meldungen, wo ein Kind in verdächtiger Art und Weise angesprochen wurde, reagierten diese immer richtig. Sie entfernten sich und informierten eine Vertrauensperson bzw. die Polizei.

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