Im Zeitraum vom 30. Januar 2023 bis 3. Februar 2023 ist in der Fahrerlaubnisbehörde mit einer vorzeitigen Schließung der Antragsannahmestelle zu rechnen. Bei Anliegen ohne Dringlichkeit empfiehlt die städtische Fahrerlaubnisbehörde eine persönliche Vorsprache ab dem 6. Februar 2023.
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