Gemäß § 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnenreihenanlagen für die Beisetzung von jeweils einer Urne pro Grabstätte vorgesehen. Ein Wiedererwerb sowie eine Verlängerung dieser Grabstätten sind nicht möglich. Urnenreihengrabstätten werden nach Ablauf der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Dem Nutzungsberechtigten entstehen hierbei keine Kosten.
Mit sofortiger Wirkung haben die Nutzungsberechtigten der Urnenreihenanlage XVIId auf dem Ostfriedhof, die Möglichkeit Grabzubehör bis zu folgender Frist von der Grabstätte zu entfernen:
- Ablauf der Grabstätte bis zum 28. Februar 2023
- Entfernung des Grabzubehörs bis zum 28. Februar 2023
- Beräumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung ab 1. März 2023
Die Grabstätten, einschließlich Grabzubehör, welche bis zum Ablauf der oben genannten Frist nicht entfernt wurden, werden anschließend durch die Friedhofsverwaltung beräumt.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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