WETTBEWERB UM AENNE-BIERMANN-PREIS BEGINNT

Die Otto-Dix-Stadt Gera schreibt gemeinsam mit der Sparkassen-Versicherung den „14. Aenne-Biermann-Preis für deutsche Gegenwartsfotografie“ aus. Mit ständig steigender Zahl der Bewerbungen, vor allem junger und Fotografen, hat sich der Aenne-Biermann-Preis für deutsche Gegenwartsfotografie zu einem der wichtigsten Fotopreise in Deutschland entwickelt. Seine Geschichte repräsentiert in Grundzügen die Entwicklung der jüngeren deutschen Fotografie. Diese maßstabsetzende innovative Förderung wird mit der Wettbewerbsausschreibung des 14. Aenne-Biermann-Preises fortgesetzt, der mit einem Preisgeld, einer Ausstellung im Museum für Angewandte Kunst und einem Katalog verbunden ist. Die fünfköpfige Jury für den Jahrgang 2023 besteht aus Fachleuten auf dem Gebiet der Fotografie bzw. Gegenwartsfotografie und Vertretern der Stadt Gera.

Um den 14. Aenne-Biermann-Preis können sich ab sofort bis zum 17. Februar 2023 alle Fotografinnen und Fotografen bewerben, die in Deutschland einen Wohnsitz haben. Die eingereichten Fotoarbeiten sollten den bildnerischen Intentionen Aenne Biermanns entsprechen. Das bedeutet eine innovative Darstellungsweise, die sowohl gegenständlich als auch abstrakt sein kann und der zeitgenössischen Fotografie neue Impulse verleiht. Alle Teilnehmer können maximal drei fotografische Konzepte per Internet einreichen. Diese sollten in den letzten vier Jahren entstanden sein und auf anderen Wettbewerben noch keinen Preis erhalten haben. Buchprojekte sind nicht zugelassen. Die Jurierung erfolgt in einem zweistufigen anonymen Verfahren, das zunächst digital über eine Webplattform und in einem zweiten Schritt analog erfolgt.

Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen, zum Bewerbungsverfahren und zum Einreichen von Beiträgen sind unter folgender Adresse zu finden:

https://www.museen-gera.de/museen/museum-fuer-angewandte-kunst/14-aenne-biermann-preis

Die Veranstalter freuen sich auf die Einreichungen auf der dafür eigens eingerichteten Plattform „https://cloud.gera.de/biermann“. Beiträge, die in der ersten Wettbewerbsstufe per Post eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

QUELLE/BILDHERKUNFT: STADTVERWALTUNG

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