Das erste Halbjahr 2022 im Geraer Internat war geprägt von der Überarbeitung der beiden Satzungen des Hauses, der Internatsnutzungssatzung sowie der Internatsgebührensatzung. Diese betrafen im Wesentlichen die Anpassung der Internatskosten, verkürzte Kündigungsfristen zum Schulhalbjahr, die Möglichkeit des Gebührenerlasses bei erheblicher Leistungsstörung sowie die Zuweisungsversagung und Kündigung bei Zahlungsverzug und offenen Forderungen. Darüber hinaus war eine Anpassung aufgrund des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) notwendig.
Gleichzeitig reagierte die Stadtverwaltung Gera mit der neuen Satzung auf die Veränderungen in den Bildungseinrichtungen. Seit Beginn der Corona-Zeit im März 2020 sind „Homeschooling“ und Wechselunterricht neben dem Präsenzunterricht feste strukturelle Bestandteile. Den Schülerinnen und Schülern war es über einen längeren Zeitraum daher nicht möglich, das Internat der Stadt Gera wie gewohnt zu nutzen. Künftig sind hier Erstattungen besser geregelt und bei Bedarf eine Kündigung zum Schulhalbjahr möglich. Die neue Internatsnutzungssatzung sowie die Internatsgebührensatzung traten zum 1. August 2022 in Kraft.
Das Internat der Stadt Gera in der Maler-Fischer-Straße 2 stellt ein Wohnangebot für gleichzeitig rund 130 Personen zur Verfügung. Es steht Schülerinnen und Schülern der Staatlichen berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, der Musikspezialklassen am Rutheneum seit 1608, sowie Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach offen. Damit leistet das Internat einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen. Auch Gäste können aufgenommen werden. Im Gebäude sind die Internatsleitung sowie fünf pädagogische Fachkräfte tätig. Durch die Einstellung einer neuen Erzieherin mit Abschluss zur Heilpädagogin in diesem Jahr war es möglich, einen Massageraum zur körperlichen Entspannung für Bewohnerinnen und Bewohner einzurichten. Weitere Clubräume wurden malermäßig instand gesetzt und die Neubeschaffung einer Einbauküche sowie weiterer Möbel wertet bis heute das Ambiente der Clubräume nachhaltig auf. Um neue Internatsbewohner zu akquirieren, wurde im Juni 2022 ein Tag der offenen Tür veranstaltet.
Neben der eigentlichen Beherbergung hat es sich das Internat zur Aufgabe gemacht über das Jahr gemeinsame Projekte und Feste zu realisieren. Es fand ein „Subbotnik“ zur Unkrautbekämpfung und Verschönerung des Außengeländes mit den Schülerinnen und Schülern statt sowie auf die Interessen der jungen Erwachsenen ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel ein Sportfest, Hindernisparcourlauf, Halloweenparty oder das traditionelle Adventsbacken. Dies wird auch im kommenden Jahr der rote Faden für die Einrichtung sein. Lehrkräfte und die Bewohnerinnen und Bewohner verstehen sich als Gemeinschaft, die mehr mit der Heimstätte verbinden, als nur ein Dach über dem Kopf.
Das Haus wurde 1988/1989 erbaut und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern überwiegend Zweibettzimmer mit integrierter Nasszelle mit Waschbecken und Toilette an. Auf jeder Etage gibt es einen zentralen Duschraum, eine Gemeinschaftsküche sowie einen Aufenthaltsraum. Die Zuweisung eines Internatsplatzes erfolgt durch die Stadt Gera auf schriftlichen Antrag entsprechend der Satzungen für das Internat der Stadt Gera.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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