Laut der Zeitung „Welt am Sonntag“ vom 21. August 2022, plant die Bundesregierung einen Ausbau der Corona-Warn-App als Baustein der digitalen Kontaktnachverfolgung, außerdem die Schaffung zusätzlicher Funktionalitäten. Bis Jahresende würden weitere Kosten in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro erwartet. Das seien 20 Millionen Euro mehr als noch im Februar 2022 veranschlagt. Die Mehrausgaben seien größtenteils für den Umbau der Anwendung vorgesehen. Bislang habe die Anwendung Kosten in Höhe von 160 Millionen Euro verursacht.
Äußerungen einiger Politiker ist zu entnehmen, dass die ersten Versionen der Applikation zunächst als vertrauensbildende Maßnahme der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden waren, mit besonderer Betonung der Freiwilligkeit, Anonymität und Sicherheit. Die Anwendung biete dann weitere Möglichkeiten für die kommenden Jahre. Während der ersten Restriktionsphase gab es auch Forderungen nach einer bußgeldbewährten Pflicht für alle Endgerätenutzer.
Die Corona-Warn-App soll nun in einen Zugangspass umgewandelt werden. Derartige Systeme werden bereits im kommunistischen China eingesetzt. Der Bürger muss sich damit ausweisen, um bestimmte Bereiche betreten zu dürfen. Erscheint die Farbe grün beim Vorzeigen des Gerätes, darf er passieren. Zusätzlich wird ein QR-Code ausgegeben. Die Gültigkeit wird auf maximal drei Monate beschränkt und an den medizinisch-biologischen Status der Bürger gekoppelt sein. Der Bundesgesundheitsminister sprach in diesem Zusammenhang von einem „Dreimonatspass“. Relevant sind zunächst die Kategorien „geimpft“, „getestet“, „genesen“, bezogen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2.
Ob für die Check-In-Funktion zur Kontaktnachverfolgung Bedarf besteht, hängt den Angaben zu Folge „maßgeblich von dem weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab“. Eine neue „Welle“, beginnend im Herbst, wird als sehr wahrscheinlich angesehen.
Mit der Einführung der erweiterten Applikation wird nach Lieferung der angepassten Impfstoffe im September 2022 gerechnet. Es liegen unbestätigte Informationen vor, wonach im kommenden Jahr auch eine neue Warnfunktion durch Abgleich mit anderen Endgeräten geschaffen werden soll. Demnach wird eine Warnung erscheinen, wenn ein Nutzer kein gültiges Zertifikat hat und sich in der Nähe anderer Personen aufhält. Eine bußgeldbewehrte Endgerätenutzungspflicht in der Öffentlichkeit wäre Voraussetzung für die Wirksamkeit eines derartigen Kontrollsystems.
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