Die Agaer Badeanstalt wurde geschlossen. Personal und Rettungsmittel sind nicht im notwendigen Umfang vorhanden.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2022, führten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Gera eine Kontrolle im Strandbad Aga durch – unter anderem zur Einhaltung der Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen (BäderOBVO). Gerade bei Naturbädern kommt es im Laufe der Zeit möglicherweise zu Veränderungen an und im Badegewässer, beispielsweise schwankende Wasserstände oder Ufer- und Gewässervegetation, die jeweils zu berücksichtigen sind. Die aktuellen Hinweise von Badegästen zu ungenügender Aufsicht über das Gewässer, die wohl auch als Reaktion auf das kürzlich stattgefundene tragische Unglück im Strandbad Aga erfolgten, fanden dabei ebenfalls Berücksichtigung. Da durch die mangelnde Aufsicht und unzureichende Rettungsmittel Gefahr für Leben und Gesundheit der Badegäste bestand und der Betreiber des Bades keine Möglichkeit sah, diesen mangelhaften Zustand kurzfristig abstellen zu können, sah sich die Geraer Stadtverwaltung am 30. Juni 2022 zur sofortigen Schließung veranlasst.
Während der Kontrollmaßnahme wurde festgestellt, dass die Badeaufsicht nicht in Übereinstimmung mit § 2 der BäderOBVO erfolgt. Zu Beginn der Kontrolle hielt sich mindestens ein Badegast in etwa der Gewässermitte auf. Im Verlauf der Kontrolle wurden weitere sechs badende Personen festgestellt. Aufsichtspersonen waren zu diesen Zeitpunkten nicht am Gewässer anzutreffen. Der Unterstand für das Aufsichtspersonal war zur gleichen Zeit mit einem Vorhängeschloss verschlossen. Weiterhin waren die Sicherheitsvorkehrungen nach § 4 BäderOBVO nur unzureichend umgesetzt. Für das gesamte Badegewässer mit mehreren Stegen und Badestellen, verteilt auf etwa 300 Metern, war lediglich ein Rettungsring vorhanden. Auch ein vorhandenes Boot, dessen Eignung als Rettungsmittel noch zu prüfen wäre, ist im Notfall durch entsprechend qualifizierte Personen zu besetzen.
Eine kurzfristige Herstellung eines der BäderOBVO entsprechenden Zustandes des Strandbades Aga war dem Betreiber nach eigenen Angaben nicht möglich. Diese Voraussetzungen, hier insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal und Rettungsmittel in notwendigem Umfang, werden durch die gültige BäderOBVO in Thüringen bestimmt und gelten landesweit für sogenannte Badeanstalten. Die dort genannten Vorkehrungen sind als Mindeststandard für den Betrieb von Badeanstalten in Thüringen vorauszusetzen. Der Betreiber des Strandbades hat die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorschriften der BäderOBVO gegenüber der Ordnungsbehörde nachzuweisen und bestätigen zu lassen. Daraufhin könnte der Badebetrieb recht kurzfristig wieder aufgenommen werden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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