Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse in der Stadt Gera sind nicht öffentlich. Das Verwaltungsgericht Gera bestätigt damit in seinem Beschluss vom 20. Juni 2022 die Rechtsauffassung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27. April 2022. Der Beschluss des Gerichts führt allerdings aus, dass allein die Ausschussvorsitzenden der jeweiligen Fachausschüsse die Tagesordnung der Sitzungen festlegen. Dabei seien aber die Vorsitzenden an geltende Gesetze gebunden und würden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden, welche Themen Gegenstand des öffentlichen Sitzungsteils sind und welche Tagesordnungspunkte in den nicht öffentlichen Sitzungsteil aufgenommen werden.
Entgegen der ersten Aussagen seitens einzelner Mitglieder des Geraer Stadtrates sieht Oberbürgermeister Julian Vonarb die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung der derzeit geltenden Bestimmungen:
„Das Votum des Verwaltungsgerichtes zeigt, dass vorberatende Ausschüsse Beschlussvorlagen immer dann in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten haben, wenn für die Beschlussfassung der Vorlage der Stadtrat oder ein anderer Ausschuss zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass die Vorsitzenden, verantwortungsvoll damit umgehen.“
Der Jugendhilfeausschuss sei von der Regelung nicht betroffen, da eine öffentliche Durchführung nach SGB VIII § 71 Absatz 4 gesetzlich geregelt ist.
Vorausgegangen war eine Klage des Bildungsausschussvorsitzenden Andreas Kinder, CDU, der die Aussagen des Landesverwaltungsamtes zum Anlass nahm, die Rechtsklage zur Debatte um Nicht-Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen prüfen zu lassen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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