NEUE GEBÜHRENORDNUNG FÜR DAS TIERHEIM AB 2023

Das Geraer Tierheim befindet sich im Franzosenweg und ist erreichbar unter der Rufnummer 0365 413066. (Bild: Stadtverwaltung)

Ab dem 1. Januar 2023 fallen für die Leistungen des Geraer Tierheims, das heißt im Wesentlichen für die tierschutzgerechte Unterbringung und tierartgerechte Haltung von Fund-, Abgabe- und Pflegetieren, höhere Kosten an. Der Stadtrat stimmte einer entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am 15. Juni 2022 mit großer Mehrheit zu. Die letzte Entgeltanpassung für das Geraer Tierheim war im Jahre 2006. Teurer wird demnach unter anderem die Aufnahme von Abgabetieren, von denen sich die Halter beispielsweise wegen Krankheit oder eines Umzugs trennen wollen. So verdoppelt sich für Hunde das einmalige Abgabeentgelt von 100 auf 200 Euro, für Katzen fallen in Zukunft Kosten in Höhe von 80 Euro an. Außerdem steigen die Gebühren für die Tiervermittlung. Mussten Tierhalter in spe bisher 50 Euro einmaliges Entgelt für die Vermittlung eines Hundes zahlen, sind es ab dem kommenden Jahr 100 Euro. Wer eine Katze aus dem Geraer Tierheim haben will, bezahlt zukünftig 50 Euro. Im Falle der Vermittlung eines Rassetieres, auch ohne Ahnentafel, belaufen sich die Gebühren für Hunde auf 250 Euro, für eine Katze auf 150 Euro. Für die Vermittlung von Kleintieren aller Art wie etwa Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche werden 20 Euro fällig. Damit sind nur einige der Kostenanpassungen angesprochen. Weitere Leistungen des Tierheims, die ebenfalls neu kalkuliert wurden, umfassen die zeitweilige Aufnahme von Pensionstieren, die Entsorgung beim Ableben eines Tieres sowie Tierrettungseinsätze. Baudezernent Michael Sonntag erklärt hierzu:

„Tierheime sind für den Tierschutz vor Ort unverzichtbar. Dieser verantwortungsvollen Pflichtaufgabe stellt sich die Stadt Gera als sachliche und örtlich zuständige Fund- und Tierschutzbehörde mit einem eigenen Tierheim. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, artgerechte Haltung, tierärztliche Versorgung, tägliche Pflege und Futter verursachen laufende Kosten. Damit das Tierheim auf einem abgesicherten Fundament steht, ohne dass der Haushalt der Stadt zu stark belastet wird, ist eine Kostenanpassung für seine Dienstleistungen unerlässlich.“

Bärbel Zimmer, die Leiterin des Geraer Tierheims, ergänzt:

„Die Gebühren für die Aufnahme und Vermittlung von Tieren sind nicht nur wichtig, um unsere Schützlinge medizinisch und pflegerisch optimal zu versorgen, sondern auch, um sie zu schützen. Uns geht es nicht darum, Fund- und Abgabetiere schnellstmöglich wieder loszuwerden, sondern für jedes einzelne von ihnen das bestmögliche Zuhause zu finden. Anders als bei Geschenken, die man gerne sofort nimmt, wird die Entscheidung für etwas, das Geld kostet, bewusster getroffen. Das gilt im Übrigen auch für die Abgabe.“

Die neue Gebührenordnung war aus verschiedenen Gründen notwendig geworden: Ab 2023 müssen Kommunen in Deutschland den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität umsetzen. Dieser besagt, dass alle von der öffentlichen Hand erbrachten Leistungen der Besteuerung unterliegen, wenn diese im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern am Markt angeboten werden. Daraus folgt, dass das städtische Tierheim ab 2023 für seine Leistungen Umsatzsteuer zu entrichten hat. Hinzu kommen Verteuerungen für Futter, die tierärztliche Versorgung und Energie. Auch die monatlichen Fixkosten für das Personal sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig sind seit 2019 Erlöse aus privaten Spenden für das Tierheim um etwa die Hälfte zurückgegangen.

Primäres Ziel der Maßnahme ist es, den Kostendeckungsgrad der Einrichtung von 7,5 % auf mindestens 10 % zu steigern und damit den städtischen Haushalt zu entlasten. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre belief sich der jährliche Zuschuss der Stadt für den Unterhalt des Tierheims auf knapp 500’000 Euro.

Tierschutz in Gera seit 1987

Seit 1987 bietet das Tierheim Gera ausgesetzten und abgegebenen Tieren bis zur Vermittlung ein Obdach. Ob Umzugs- oder Scheidungsopfer, Allergieauslöser oder Streunerleben – die Gründe, warum ein Tier im Geraer Tierheim landet, sind vielfältig. Derzeit leben in dem erst 2018 fertiggestellten modernen und hochwassersicheren Gebäude mit zusätzlichem zweiteiligen Freilandgehege 73 Katzen, 19 Hunde, zwei Nymphensittiche, zwei Wellensittiche und ein Kaninchen.

Auch bietet das Geraer Tierheim die Möglichkeit der zeitweisen Unterbringung eines Tieres zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes. Maximal wird ein Tier für drei Monate in der Tierpension versorgt.

Um die Bewohner des Tierheims kümmern sich derzeit sieben Mitarbeiter, die im 24-Stunden-Dienst im Einsatz sind. Zu ihren Leistungen gehört neben der Pflege, Vermittlung und Tierschutzberatung auch die Tierrettung. Diese rückt immer dann aus, wenn herrenlose Fundtiere und verletzte Tiere Hilfe brauchen, ist jedoch nicht für Tiere aus Privathaushalten zuständig. Dabei freut sich das Tierheim über jede Form der Unterstützungsleistung durch Tierliebhaber – ob Gassi-Gehen, die Übernahme einer Patenschaft oder Spenden. Die Mindestlaufzeit für eine Tierpatenschaft beträgt ein Jahr und ist bereits ab fünf Euro monatlich möglich. Sollte das Tier innerhalb des Zeitraums der Patenschaft vermittelt werden, kann gemeinsam mit den Pflegern ein neues Patenkind gesucht werden. 

Das Tierheim ist für Besucher von dienstags bis samstags zwischen 13.30 Uhr und 16 Uhr geöffnet, wobei samstags ausschließlich Beratungsleistungen und kein Verkauf angeboten werden. Der Spaziergang mit den Tieren ist nach Anmeldung und zu den genannten Öffnungszeiten jederzeit möglich. 

Anfragen können an das Tierheim unter der Rufnummer 0365 413066 oder über „tierheim@gera.de“ gerichtet werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fördervereines Tierheim Gera unter „www.tierheim-gera.de„.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*