ALLGEMEINE INFORMATION ZUR GRUNDSTEUERREFORM AB 2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland durch die zuständigen Finanzämter neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft — dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Eigentumswohnungen — vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Informationsschreiben ab Mai 2022
Seit Mai 2022 werden durch das Finanzamt Informationsschreiben an die Eigentümer von Grundstücken in Gera versendet. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert sowie Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt. Desweiteren wird auf den Grundsteuer-Viewer-Thüringen verwiesen. Er ist zu finden unter folgender Adresse:

https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html

Dort können spätestens ab dem 1. Juli 2022 die notwendigen grundstücksbezogenen Daten wie beispielsweise Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft) aufgerufen werden. Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde gegebenenfalls ein anderer Miteigentümer angeschrieben.

Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung müssen Sie über das Programm „Elster“ ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 kostenlos und elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Ist bereits ein Benutzerkonto vorhanden, das beispielsweise für die Einkommensteuererklärung genutzt wird, kann auch dieses für die Grundsteuer verwendet werden. Sie können über das Programm „Elster“ Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung im Programm „Elster“ vornehmen.

Informationen zum Elster-Portal finden Sie unter: www.elster.de. Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die Thüringer Gemeinden und so auch die Stadt Gera mit der „neuen“ Grundsteuer auseinandersetzen. Die städtischen Mitarbeiter werden prüfen, ob Ihre Hebesätze angepasst werden müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann die Stadt Gera derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im zweiten Halbjahr 2024 begonnen werden. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Thüringen sind zu finden unter folgender Adresse:

http://www.grundsteuer-thueringen.de

Fragen zur Grundsteuer können Sie auch zu den üblichen Sprechzeiten der Finanzämter unter der Durchwahl 0361 573611800 stellen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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