ÜBERFÜHRUNG DER UKRAINE-HILFEN IN REGULÄRE UNTERSTÜTZUNGEN

Mittlerweile befinden sich über 1000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Gera. Die Ausgabestelle am Nicolaiberg wird geschlossen. Sozialleistungen sind künftig über das Jobcenter erhältlich.

Seit Ausbruch des Krieges am 24. Februar 2022 setzt die Stadt Gera Prozesse und Lösungen in Gang, um das Ankunftsgeschehen sowie die sich anschließende Integration in soziale und gesellschaftliche kommunale Gefüge zu koordinieren. Mit Erfolg, wie Oberbürgermeister Julian Vonarb bestätigt:

„Dank unseres höchst engagierten und zuverlässigen Netzwerkes unter der Federführung von Sozialdezernentin Sandra Wanzar ist es uns in den vergangenen drei Monaten gelungen, allen Hilfesuchenden ein würdiges Ankommen zu ermöglichen und Perspektiven für einen längerfristigen Aufenthalt in unserer Stadt aufzuzeigen.“

Das Sozialamt zählte am 19. Mai 2022 um 17 Uhr insgesamt 1037 ukrainische Flüchtlinge in Gera, darunter 427 Kinder, 512 Frauen und 149 Männer.

Im Arbeitskreis Ukraine wurde am 20. Mai 2022 bekanntgegeben, dass die bestehenden speziellen Hilfsangebote für die ukrainischen Flüchtlinge in die regulären städtischen Angebote und Initiativen der Stadt überführt werden. So wurden die Sammelstellen für die Spendenannahme von Hilfsgütern in dieser Woche geschlossen. Ab Donnerstag, den 26. Mai 2022, steht auch die gesonderte Ausgabestelle am Nicolaiberg nicht mehr zur Verfügung. „Selbstverständlich helfen wir weiterhin allen Menschen, die aus der Ukraine kommen und bei uns Schutz suchen“, sichert Sandra Wanzar zu und ergänzt: „Zu Beginn der Ukraine-Hilfe war die gesonderte Koordinierung der Angebote richtig und wichtig. Um langfristig und verlässlich zu unterstützen, sollten wir verstärkt Synergien nutzen und auf unser breit aufgestelltes soziales Netzwerk der Stadt zurückgreifen.“ Künftige Anlaufstellen für Lebensmittel, Bekleidung oder Hausrat sind für die ukrainischen Bedürftigen und Spendenabgaben die bestehenden Hilfsangebote der Geraer Tafel e. V., des SOS-Kinderdorfes, des Mehrgenerationenhauses, der Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit, der Otegau, der Diakonie oder des Caritasverbandes.

Die Solidarität sei weiterhin ungebrochen, unterstreicht auch René Soboll Abteilungsleiter Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften:

„Uns erreichen weiterhin zahlreiche Anfragen, welche Sachspenden gebraucht und wo weitere Hilfe benötigt wird. Das beeindruckt mich jeden Tag aufs Neue, denn es ist offensichtlich, dass das bürgerliche Ehrenamt unverzichtbar für das Gelingen der Ukraine-Hilfe ist.“

Freiwillige Hilfe kann derzeit insbesondere bei der Einrichtung von Wohnungen und daran anknüpfend beim Einleben im eigenen Wohnraum in Form von Nachbarschaftshilfe oder Familienpaten geleistet werden.

Ab dem ersten Juni 2022 findet nach heutigem Beschluss des Bundesrates ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt, sodass ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung erhalten. Das bedeutet, dass die angekommenen Ukrainerinnen und Ukrainer künftig direkten Zugang zu Zuwendungen, beispielsweise für Miete oder Lebensunterhalt, nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) haben. Die Anträge hierfür werden über die Jobcenter gestellt. Bisher war das Asylbewerberleistungsgesetz Grundlage und damit das Sozialamt zuständig. Begründet wird die Entscheidung der Bundesregierung und der Bundesländer neben  einem Abbau des bürokratischen Aufwandes und einer kürzeren Bearbeitungszeit auch mit dem bewussten Schritt, den Menschen schneller mehr Selbständigkeit zu ermöglichen. „Natürlich begleiten wir bei Bedarf im Rahmen der sozialen Betreuung alle Leistungsberechtigen bei diesem sehr bürokratischen Akt des Rechtskreiswechsels“, unterstreicht Sandra Wanzar.

Der Arbeitskreis Ukraine besteht aus Vertretern des Behördennetzwerkes, dem Netzwerk Integration und der Kreisarbeitsgemeinschaft. Dieser wurde direkt nach Kriegsausbruch von der Sozialdezernentin kurzfristig einberufen und tauscht sich regelmäßig über die jeweils aktuellen Themen und Herausforderungen wie Unterbringung, Betreuungs-, Bildungs- oder Versorgungsangebote aus.

Informationen zur Ukraine-Hilfe sowie eine Übersicht der städtischen Hilfsangebote sind zu finden unter der Adresse „https://www.gera.de/ukraine“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*