Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der für Kinder und Eltern gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zukünftigen Erstklässlers durch Eltern und Sorgeberechtigte an der gewünschten Schule.
Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2016 bis zum 1. August 2017 geboren wurden und somit zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden, müssen zwischen dem 2. und 10. Mai 2022 für die Schulaufnahme angemeldet werden. Das Land Thüringen hatte bereits im vergangenen Jahr das Anmeldeverfahren für die staatlichen Schulen des Freistaats neu geregelt.
Alle Sorgeberechtigten der Schulanfänger in der Stadt Gera erhalten per Post das Anmeldeformular mit einem Merkblatt sowie ein Informationsschreiben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Das Geraer Amt für Bildung weist darauf hin, dass die Anmeldung des Schulkindes an der gewünschten Schule ausschließlich per Post oder durch Einwurf der Anmeldeunterlagen in den Schulbriefkasten der Erstwunschschule möglich ist. Da das Schulanmeldeformular im Original vorliegen muss, ist eine Anmeldung per elektronischer Post nicht möglich.
Alle wichtigen Informationen sowie die notwendigen Dokumente und Formulare für die diesjährige Schulanmeldung sind auch unter „https://www.gera.de/schulanmeldung“ verfügbar.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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