Die russische Sendeanstalt „RT“ hat ihr Fernsehprogramm für Deutschland eingestellt. Am 2. Februar 2022 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms in Deutschland untersagt. Zunächst war der Betreiber dem Verbot nicht nachgekommen; das Programm wurde weiterhin ausgestrahlt. Am 9. März 2022 legte die Medienanstalt Berlin Brandenburg ein Zwangsgeld in Höhe von 25’000 Euro fest. Die „RT DE Productions GmbH“ zahlte den Betrag und sendete weiter. Die Aufrechterhaltung des Sendebetriebes war für die Anstalt wegen des Krieges in der Ukraine von großer Bedeutung.
Später, am 17. März 2022, lehnte das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag der „RT DE Productions GmbH“ gegen die Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ ab. Gegen diese Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wurde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keine Beschwerde eingelegt.
Es folgte die Aufforderung zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 40’000 Euro mit einer Zahlungsfrist bis zum 28. März 2022. Ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 50’000 Euro sollte bis zum 5. April 2022 gezahlt werden.
Da die „RT DE Productions GmbH“ den Sendebetrieb nun eingestellt hat, wird die „weitere Vollziehung der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen“ vorläufig ausgesetzt. Somit werden die verhängten Zwangsgelder in Höhe von 40’000 Euro und 50’000 Euro nicht eingetrieben, solange der Sendebetrieb eingestellt bleibt.
Gesperrt sind auch die Webseite des Nachrichtenanbieters und die Kanäle auf verschiedenen Plattformen. Für seine Beiträge verarbeitete „RT DE“ vorzugsweise Meldungen der staatlichen russischen Agentur „RIA Novosti“. Diese ist im Datennetz unter der Adresse „https://ria.ru/“ weiterhin von Deutschland aus erreichbar.
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