ABSTIMMUNG ZUR IMPFPFLICHT — ALLE VORLAGEN ABGELEHNT

Der überparteiliche Gesetzesentwurf für eine Impfpflicht ab einem Alter von 60 Jahren wurde abgelehnt. Zur Bundestagsabstimmung am 7. April 2022 stimmten 378 Abgeordnete gegen den Entwurf. Nur 296 Abgeordnete votierten dafür, und neun enthielten sich ihrer Stimme. Noch am Tage zuvor hatte sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach zuversichtlich geäußert und für den von ihm präferierten Entwurf geworben. Überwiegend Abgeordnete von SPD, Bündnis ’90/Die Grünen und der Linkspartei hatten sich ihm angeschlossen. Auch alle anderen Anträge wurden abgelehnt.

Antrag I

  • „Impfvorsorgegesetz — Ein guter Schutz für unser Land“
  • eingebracht von der Fraktion der CDU/CSU

Antrag II

  • „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen“
  • ausgehend von Wolfgang Kubicki, FDP

Antrag III

  • „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus“
  • eingebracht von der Fraktion der AFD

Gesetzentwurf III

  • „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“
  • ausgehend von Dieter Janecek, Bündnis 90/Die Grünen

Der zur Abstimmung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine altersbezogene Impfpflicht ist der dritte. Ihm vorangegangen waren Entwürfe für eine Impfpflicht ab einem Alter von 18 Jahren, danach eine ab 50 Jahren. Der Antrag der CDU/CSU sah eine Impfpflicht als Stufenmodell in Abhängigkeiten von den Fallzahlen vor, ebenso Sanktionierungen bei Verstößen.

Beobachter gehen von einen erneuten Vorstoß in Sachen Impfpflicht aus, wenn im Herbst steigende Infektionszahlen gemeldet werden. Die WHO hatte das Infektionsgeschehen am 30. Januar 2020 als eine „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ deklariert und am 11. März 2020 eine Pandemie ausgerufen. Dies war die Voraussetzung für die globale Impfkampagne, welche im Dezember 2020 begann und die WHO-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme verpflichtet. Zuvor waren mehrere Begriffsbestimmungen geändert worden. Die Bewertung der Impfstoffe hat sich seit Beginn der Impfkampagne ebenfalls mehrmals geändert. Gleichzeitig wurde die anzustrebende Impfquote soweit erhöht, dass sie über der maximalen Freiwilligenzahl liegt. Die zuständigen Institutionen stützen sich bei jeder Veröffentlichung auf den „derzeitigen Erkenntnisstand“. Gegenwärtig heißt es von Seiten des RKI:

„Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.“

Am 21. Dezember 2021 war an gleicher Stelle zu lesen:

„Die Impfung bietet aktuell grundsätzlich einen guten Schutz gegen die Infektion und insbesondere gegen schwere Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19.“

Der Passus „gegen die Infektion“ wurde entfernt, wodurch die Impfstoffe Beobachtern zufolge nicht mehr dazu geeignet sind, gegen Infektionen vorzugehen. Da dem Begriff „Pandemie“ jedoch eine infektionsbezogene Definition zugrunde liegt, und es damit begründet viele Einschränkungen gibt, wäre die Entscheidung für eine Impfpflicht problematisch, wenn durch die verpflichtenden und mehrmals zu verabreichenden Impfstoffe nachgewiesenermaßen keine sterile Immunität erreicht wird.

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