Zur Bewältigung der Einsatzlagen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen rund um die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen führte die Landespolizeiinspektion Gera am Montag, den 14. Februar 2022, einen Polizeieinsatz durch. Die LPI Gera wurde dabei von Kräften der Bundespolizei und weiteren Thüringer Einsatzeinheiten unterstützt.
Nach Ankündigungen in den sozialen Netzwerken und förmlichen Anmeldungen bei den Versammlungsbehörden beteiligten sich in der Zeit von 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Bereich der LPI Gera schätzungsweise etwa 5900 Maßnahmenkritiker und Gegendemonstranten an insgesamt zwölf Zusammenkünften, welche durch polizeiliche Einsatzmaßnahmen begleitet wurden.
Insgesamt wurden vier Versammlungen für den 14. Februar 2022 angemeldet, wobei in Gera auf dem Marktplatz sieben Teilnehmer, in der Breitscheidstraße/Museumsplatz 14 Teilnehmer, auf dem Altenburger Marktplatz 25 Teilnehmer und auf der Greizer Friedensbrücke zwölf Teilnehmer zusammenkamen.
Neben den angemeldeten Versammlungen kamen in den Städten Gera, Altenburg, Greiz, Meuselwitz, Schmölln, Berga, Zeulenroda und Weida mehrere Personen zusammen, um in Form von illegalen Aufzügen zu protestieren. Im Rahmen dieser nicht angemeldeten Versammlungen demonstrierten in Gera rund 3000 Personen, in Greiz rund 350 Teilnehmer, in Zeulenroda rund 800 Teilnehmer, in Weida etwa 50 Teilnehmer, in Berga neun Personen, in Altenburg rund 1500 Teilnehmer, in Schmölln etwa 130 Teilnehmer und in Meuselwitz etwa 20 Personen.
Die Kritiker der Pandemieschutzmaßnahmen trugen nahezu ausnahmslos weder Mund-Nasen-Bedeckungen, noch wurden die gebotenen Abstände eingehalten.
Desweiteren wurde in Gera als Auftakt der Versammlung ein Feuerwerk gezündet. Die Verantwortlichen, ein Mann und eine Frau, konnten identifiziert und gegen sie ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Es wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen und Identitätsfeststellungen durchgeführt. Nach vorläufigen Stand leiteten die Beamten fünf Strafanzeigen, u. a. wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden weder Versammlungsteilnehmer noch Polizeibeamte verletzt.
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