Der Thüringer Landeshaushalt 2022 wurde am Freitag, den 4. Februar 2022, beschlossen. Dabei einigten sich die Landtagsfraktionen auf zusätzlich 130 Millionen Euro in Form von Schlüsselzuweisungen für die Landkreise, Städte und Gemeinden. Im Ergebnis ist der Landeshaushalt somit ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Thüringer Kommunen und wird ausdrücklich begrüßt. Er weist für die kreisfreien Städte grundsätzlich in die richtige Richtung. Das Ergebnis kann jedoch trotzdem nicht vorbehaltlos unterstützt werden, da eine auskömmliche Deckung des Finanzbedarfs aller Kommunen derzeit immer noch nicht gegeben ist.
Dazu sagte Oberbürgermeister Julian Vonarb aus Gera:
„Angesichts der strukturellen Unterfinanzierung vieler Kommunen und kreisfreien Städte ist nur ein Minimalziel im Landeshaushalt 2022 erreicht worden. Die finanziellen Vorteile, die gemäß vorläufiger Modellrechnung für die Kommunen erarbeitet wurden, sind vor dem Hintergrund der schwer kalkulierbaren Entwicklung der diesjährigen Steuereinnahmen, einer absehbaren Erhöhung der Personalkosten sowie die neuerliche Entwicklung der Gas- und Energiepreise im laufenden Haushaltsvollzug mit Vorsicht zu betrachten.“
Die Landesregierung steht in der Verantwortung, dem Konnexitätsprinzip zu folgen, also diejenigen Aufgaben zu finanzieren, die sie an die Kommunen überträgt. Denn für eine dauerhafte Sicherung der bedarfsgerechten Finanzausstattung ist die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Thüringer Verfassung unverzichtbar. Mit der Umsetzung würde das Land Thüringen eine überaus wichtige Gerechtigkeitsfrage gegenüber Kommunen realisieren.
Die kreisfreien Städte, namentlich die Oberbürgermeister Vonarb/Gera, Bausewein/Erfurt, Knapp/Suhl, Dr. Nitzsche/Jena, Kleine/Weimar und Wolf/Eisenach, fordern die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag deshalb auf, eine grundlegende Reform des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und eine Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs noch in diesem Jahr umzusetzen, damit Thüringer Städte, Gemeinden und Landkreise mit einer tatsächlich benötigten Finanzausstattung ausgeglichene Haushalte aufstellen und kommunale Investitionen tätigen können. Denn auch der diesjährige Landeshaushalt zeichnet sich nicht durch Konnexität und finanzielle Gerechtigkeit aus, sondern bringt die Aufstellung der kommunalen Haushalte und damit die Handlungsfähigkeit der kreisfreien Städte durch die deutliche Unterfinanzierung in akute Gefahr.
Schon im vergangenen Jahr wurden bei der Bedarfsbemessung die Fallzahlen nur unzureichend berücksichtigt und somit eine Unwucht im kommunalen Haushalt sowie Deckungslücken fahrlässig von den Landtagsfraktionen in Kauf genommen. Deshalb ist eine besondere Anstrengung angesichts des über Jahre aufgelaufenen Investitionsstaus für die kommunalen Infrastrukturen seitens des Thüringer Landes notwendig.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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