GESETZESENTWURF FÜR CORONABEZOGENE IMPF-NACHWEISPFLICHT IN ARBEIT

Ab einem Alter von 18 Jahren soll nach Vorstellung einiger Bundestagsabgeordneter von SPD, Bündnis ’90/Die Grünen und FDP jeder Bürger zum Nachweis einer Corona-Schutzimpfung verpflichtet werden. Am Freitag veröffentlichten sie hierzu ihre Eckpunkte für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf.

Demnach sollen die Bürger zum Nachweis dreier Corona-Schutzimpfungen verpflichtet werden. Vorgesehen ist eine Befristung der Nachweispflicht bis zum 31. Dezember 2023. Die Initiatoren erklärten, es gehe darum, möglichst viele Menschen zu einer Impfung zu bewegen. Angestrebt werde eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sie sollen ihre Versicherten sowohl über das neue Gesetz als auch über Beratungsangebote informieren, und zudem eine Datenbank erhalten, um die Nachweise sammeln zu können. Wenn die betreffende Person die Impfung innerhalb von sechs Wochen nach dem Bußgeldbescheid nachhole, solle die Vollstreckung des Bußgeldes ausgesetzt werden.

Die Vorlage eines Gesetzentwurfs sei für die kommende Woche geplant. Über diesen und die anderen Entwürfe und Anträge wird anschließend im Parlament abgestimmt. Ein Bundestagsbeschluss wird für März erwartet.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*