Die seit 15. November 2021 geltenden Geraer Maßnahmen aufgrund des im Landkreis Meißen am 13. Oktober 2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden fortgeführt. Nach Bewertung der epidemiologischen Lage des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts Gera wird am 4. Februar 2022 eine weiterführende Allgemeinverfügung zu befristeten Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 1. November 2021 in Kraft treten.
Durch den Nachweis der ASP bei zwei gesund erlegten Tieren in Sachsen und unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen von latent erkrankten Wildschweinen ist eine bereits erfolgte Infektion auch der Thüringer und der Stadt Gera zugehörigen Wildschweinpopulation nicht auszuschließen. Aus diesem Grund muss sowohl das aktive als auch das passive Monitoring von Jagdberechtigten aus dem Geraer Territorium weiterhin berücksichtigt werden. Dabei werden unter anderem die Kennzeichnung und die Blutprobenentnahme von erlegten Wildschweinen sowie die Entsorgung sämtlicher, nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendeter Reste des Tierkörpers in der Allgemeinverfügung angeordnet.
Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der städtischen Seite unter der folgenden Adresse:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245260&_lang=de
Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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