NEUE REGELN ZUR HÄUSLICHEN ABSONDERUNG WERDEN IN GERA UMGESETZT

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Seit 11. Januar 2022 gelten gesonderte Regelungen für Infektionen oder Verdachtsfälle mit SARS-CoV-2-Variante Omikron. Bisher gibt es 48 bestätigte Omikron-Fälle in der Stadt Gera.

Das Gesundheitsamt der Stadt Gera teilt mit, dass ab sofort die neuen Quarantäneregelungen des Freistaats Thüringen für Infektionen mit der SARS-CoV-2-Variante Omikron umgesetzt werden. Diese gelten sowohl für Infizierte als auch für deren Kontaktpersonen, und zwar bereits im Verdachtsfall einer Infektion mit Omikron. Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte am 11. Januar 2022 per Erlass die Corona-Quarantäneregeln auf die Omikron-Variante angepasst.


Das sind die neuen Regelungen zur häuslichen Absonderung:

Bei Infektion oder Verdacht auf Infektion mit der Omikron-Variante wird eine zehntägige häusliche Isolierung angeordnet, mit der Möglichkeit der Verkürzung auf sieben Tage bei Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Schnelltests (kein Selbsttest). Die Freitestung darf frühestens am siebten Tag erfolgen. Das negative Testergebnis ist in Form eines Testzertifikates nachzuweisen.

Für Kontaktperson, die keine Symptome haben, wird ebenfalls eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Auch hier besteht die Möglichkeit der Verkürzung auf sieben Tage bei Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Schnelltests.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Verkürzung auf fünf Tage möglich (Vorlage eines negativen Testergebnisses, Freitestung frühestens am fünften Tag). Das gilt nicht für Auszubildende in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Quarantäne bzw. Isolation ebenfalls auf sieben Tage verkürzen. Hier ist allerdings zwingend ein PCR-Test vorgeschrieben, und die Betroffenen müssen vor dem Test mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Asymptomatische Kontaktpersonen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, sowie Personen, bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sind von den Quarantäneverpflichtungen ausgenommen.


Gegenwärtig gibt es in der Stadt Gera 316 „aktive Corona-Fälle“, die Sieben-Tage-Inzidenz hat sich innerhalb von zwei Wochen mehr als halbiert auf 192,1. Seit Ausrufung der Pandemie hatten 12’405 Menschen ein positives Testergebnis; 316 davon verstarben. Stand 13. Januar 2022 gibt es in Gera 48 bestätigte Infektionen mit der neuen Omikron-Variante. Sollte diese Virus-Variante dominant werden, wird auch hier erneut mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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