Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der Stadt Gera erlässt eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz von Rindern vor einer Infektion mit Viren der Bovinen Virusdiarrhoe, die bis auf weiteres im gesamten Geraer Gebiet gilt. Dabei wurden grundlegende Regelungen von der bis Jahresende geltenden Allgemeinverfügung zur Bovinen Virusdiarrhoe aufgefasst und durch Neuerungen erweitert. Neben den bisherigen Regelungen, die seit 10. August 2021 galten, kommt unter anderem folgende Weisung hinzu: Trächtige Muttertiere dürfen nur in rinderhaltende Betriebe in Thüringen verbracht werden, wenn sie aus Beständen virenfreier Mitgliedsstaaten oder einer solchen Zone stammen, die den Status „frei von BVD“ aufweisen. Außerdem dürfen diese Rinder nicht gegen das auslösende Virus geimpft sein.
Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie unter folgender Adresse:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245853&_lang=de
Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinär- und Lebensmitteüberwachungsamt eingesehen werden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
Kommentar hinterlassen