Auf politischer Ebene wird derzeit über die Einführung einer Impfpflicht gesprochen. Zunächst soll sie für bestimmte Bereiche gelten, später für die Allgemeinheit. Vorgesehen ist eine Abstimmung im Parlament ohne Fraktionszwang, sodass die allgemeine Pflicht im Februar oder März 2022 in Kraft treten könnte.
Diese Pflicht bezieht sich allerdings auf bedingt zugelassene Impfstoffe, wobei von einer verhältnismäßig kurzen Schutzwirkung gesprochen wird. Die mehrmals geänderten und zum Teil widersprüchlichen Impfempfehlungen scheinen überdies einen Mangel an Erkenntnissen zu offenbaren.
Zu berücksichtigen ist auch, dass beispielsweise im Falle des Impfstoffes „Comirnaty“ die Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit erst nach Ende der Laufzeit des Verkaufsvertrages vorgelegt werden muss, was bedeutet, dass die Kritieren für die volle Zulassung voraussichtlich erst dann erfüllt sind, wenn die laufende Impfkampagne mit ihren neuartigen Technologien und einem noch nie dagewesenen Ausmaß an Injektionen beendet ist.
Professor Hendrik Streeck, Virologe an der Bonner Universität, gab am 30. November 2021 im Fernsehprogramm Phoenix zu bedenken, dass es sich um einen Impfstoff handelt, bei dem man die Schutzdauer und Schutzwirkung noch nicht genau überblicken könne. Auch nach der dritten Impfung könne man nicht von einem lebenslangen Schutz ausgehen. Anders sei das bei der Pocken- oder Masernimpfung. Hier erreiche man eine lebenslange Schutzwirkung und eine Herdenimmunität. Im Gegensatz dazu könne sich mit dem Virus Sars-CoV-2 auch ein geimpfter Mensch infizieren und es weitergeben. Zudem ändere die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen, wie man impfen solle. In einer solchen Situation müsse man die Gespräche über eine Impfpflicht kritisch betrachten. Hier könne man nicht sagen, ob es eine Impfpflicht alle sechs Monate sei, oder eine temporäre Impfpflicht, die nur für diesen Winter gelte. Streeck glaubt, dass eine Impfpflicht nicht weiterhilft, äußerte aber Verständnis für eine moralische Impfpflicht.
Am Donnerstag, den 2. Dezember 2021, wollen Bund und Länder ihre gemeinsame Beschlussvorlage für eine allgemeine Impfpflicht vorbereiten. Im Gespräch sind Geldbußen spätestens ab März 2022 für Menschen, die die regelmäßigen Injektionen ablehnen. Der Status „vollständig geimpft“ soll schon nach sechs Monaten verfallen. Um die Grundrechte weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen zu können, muss das Serum erneut injiziert werden. Zudem soll die Impfberechtigung auf Apotheker, Fachärzte und Pflegekräfte ausgeweitet werden.
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