ALLGEMEINVERFÜGUNG AUFGRUND DER SCHWEINEPEST

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der Stadt Gera erlässt eine neue Allgemeinverfügung aufgrund des im Landkreis Meißen am 13. Oktober 2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein.

Die neue Allgemeinverordnung sieht unter anderem veränderte Meldepflichten für tot aufgefundene und erlegte Wildschweine ab dem 15. November 2021 vor. Dabei ist entscheidend, ob diese als gesund gelten, krank erlegt oder verendet aufgefunden wurden. Weiterhin gelten Änderungen bezüglich der Kennzeichnung, Bergung und Beseitigung von Tierkörpern.

Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der städtischen Seite unter der folgenden Adresse:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245260&_lang=de

Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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