Für die Stadt Gera gilt seit dem 19. Oktober 2021 die Corona-Warnstufe II. Ausschlaggebend hierfür ist die Überschreitung der Grenzwerte des Thüringer Frühwarnsystems, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am 19. Oktober 2021 bei 136,8, der Hospitalisierungswert bei 9,8 sowie die Thüringenweite ITS-Auslastung bei 5,9.
„Wir haben zum 11. Oktober bereits eine Allgemeinverfügung der Stadt Gera erlassen. Jetzt müssen wir erst einmal sehen, wie die dort festgeschriebenen Maßnahmen funktionieren. Es wäre zum heutigen Zeitpunkt viel zu früh, um über eine neue Allgemeinverfügung nachzudenken“, erläutert Oberbürgermeister Julian Vonarb die Entscheidung, keine neuerliche Allgemeinverfügung zu erlassen. „Wir warten zudem auf die Regelungen vom Freistaat Thüringen, die für den ersten November geplant sind“.
Da die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen, Schulen und den organisierten Sport auf der Ebene des Landes liegt und nicht in der Stadt Gera, gelten dort ab sofort strengere Infektionsschutzmaßnahmen. Diese werden vom Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport in einer gesonderten Allgemeinverfügung geregelt.
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule/
Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera gilt bis zum 6. November 2021, kann jedoch vorzeitig aufgehoben werden, sollte sich das Infektionsgeschehen entspannen. Informationen zum Thema Corona sowie eine Übersicht zu den Teststellen sind unter „www.corona.gera.de“ zu finden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
Kommentar hinterlassen