NEUE TESTVERORDNUNG SEIT 11. OKTOBER 2021 WIRKSAM

Im März 2021 übernahm der Bund die Kosten für die Corona-Testungen übernommen. Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am 10. August 2021 in einer Schaltkonferenz auf ein weitgehendes Ende der unentgeltlichen Corona-Testungen. Die entsprechende neue Verordnung ist seit dem 11. Oktober 2021 wirksam.

Kostenlos sind die Testungen nur noch für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden, können noch bis zum 31. Dezember 2021 mindestens eine Testung pro Woche unentgeltlich in Anspruch nehmen. Für stillende Mütter gibt es diese Möglichkeit noch bis zum 10. Dezember. Auch Menschen, die zur Beendigung einer Corona-Quarantäne einen Test benötigen, können diese weiterhin unentgeltlich in Anspruch nehmen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

Ungeimpfte, die ein Test-Zertifikat benötigen, um Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu haben, müssen nun mit einer Reduzierung der Teststellen und steigenden Preisen rechnen. Derzeit kostet eine zertifizierte Antigen-Schnelltestung mindestens 12 Euro, eine PCR-Testung mindestens 45 Euro. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich unter diesen Umständen noch mehr Menschen für eine Impfung entscheiden.

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