AUFHEBUNG DES SANIERUNGSGEBIETES PARKSTRASSE

Vor beinahe 30 Jahren, im Oktober 1992, erlangte das bereits 1986 festgesetzte Sanierungsgebiet „Parkstraße“ mit der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Rechtskräftigkeit. Dem vorausgegangen war der Beschluss Nr. 214-26/92 vom 5. März 1921, mit dem die Stadtverordnetenversammlung das Gebiet „Parkstraße“ zum Sanierungsgebiet erklärt hatte. Es folgten über zwei Jahrzehnte der intensiven Umgestaltung dieser stadthistorisch wichtigen Entwicklungsachse Geras vom Theater über den Küchengarten und die Orangerie bis zum Stadtteil Untermhaus mit dem Mohrenplatz, Hofgut und Osterstein.

Nun wurde das Sanierungsgebiet aufgehoben. Darüber abgestimmt hatte der Geraer Stadtrat am Mittwoch, den 14. Juli 2021. Damit endet der großangelegte Stadtumbau in diesem Bereich und das Ergebnis spricht für sich. Das Baugesetzbuch sieht nach § 162 BauGB vor, dass die Sanierungssatzung aufzuheben ist, wenn die für die Behebung städtebaulicher Missstände erforderlichen Ordnungs- und Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Mit der vollständigen Umsetzung der Sanierungsziele im Gebiet „Parkstraße“ ist das der Fall. „Die Geraer haben allen Grund stolz zu sein. Was im Gebiet „Parkstraße“ erreicht wurde, ist einmalig in Thüringen. Die brachliegenden Industriebauten sind einem attraktiven Sport- und Freizeitareal gewichen, man denke nur an die Vierfelderhalle, das Turnsportzentrum mit der Rollschnelllauf-Winterbahn, dem Rollhockeystadion und dem Skater-Fun-Parcour. Sie grenzen direkt an den verkehrsberuhigten Hofwiesenpark und Küchengarten. Die Trostlosigkeit eines weitestgehend verlassenen und von Altlasten beherrschten Ortes ist sozialem und kulturellem Leben gewichen — ein Treffpunkt für Studenten und Theaterbesucher ebenso wie für Familien und Vereinssportler“, kommentiert Baudezernent Michael Sonntag die Entwicklung.

Demnach seien die festgelegten Sanierungsziele, die in der Satzungsergänzung im Jahre 2000 weiter konkretisiert wurden, zu 100 % erreicht. „Das Gebiet rund um die Parkstraße ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine Stadt und vor allem ihre Bürgerinnen und Bürger von der Städtebauförderung profitieren. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität konnte durch die umfangreichen Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen erheblich verbessert werden“, so der Baudezernent weiter.

„Der Fokus der Stadterneuerung für Gera liegt zukünftig vor allem auf den Sanierungsgebieten Stadtzentrum und Ostviertel sowie südliche Innenstadt; aber auch die Entwicklung von Teilen des Sanierungsgebietes Alt-Untermhaus mit den Resten von Schloss Osterstein ist relevant. Dazu werden in den kommenden Monaten Verlängerungen der Sanierungssatzungen beim Land Thüringen beantragt. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit privaten Eigentümern zielgerichtet die jeweiligen Quartiere aufzuwerten und fit für die Zukunft zu machen. Dazu ist die Städtebauförderung ein probates Mittel“, kommentiert Dr. Thomas Prill, Leiter des Stadtplanungsamtes, die Vorhaben für die nächsten Jahre.

Heute ist das Gebiet rund um die Parkstraße nicht nur sozialer Treffpunkt, sondern wieder ein gefragter Standort für Kanzleien, Praxen, Gastronomie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie nichtstörendes Gewerbe. Vorhandene Wohnhäuser und gründerzeitliche Gebäude wurden mehrheitlich saniert, so dass die Wohnnutzung in weiten Bereichen erhalten blieb. Weitergehende städtebauliche Entwicklungen und Erneuerungen können hier künftig ohne Anwendung des besonderen Städtebaurechts realisiert werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Stadtsanierung in Gera und den aktuellen Sanierungsgebieten erhalten Sie auf der städtischen Webseite unter folgendem Link: „www.gera.de/stadtsanierung“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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