GESUNDHEITSAMT FÜHRT WIEDER ERSTBELEHRUNG IM UMGANG MIT LEBENSMITTELN DURCH

Ab dem 1. Juli 2021 führt das Gesundheitsamt wieder Erstbelehrungen im Umgang mit Lebensmitteln durch. Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Mitarbeitende des Gesundheitsamtes informieren in diesem Rahmen über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken.
Die Belehrungen sind ausschließlich mit Termin möglich und finden in der Gagarinstraße 68, Zimmer 107, statt. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0365 8383552.

Für weitere Informationen zur Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz folgen Sie bitte dem nachstehenden Link:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=66433&_nav_id1=146704&_nav_id2=146709&_lang=de

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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