WEITERE LOCKERUNGEN IM STADTGEBIET AB DEM 24. MAI 2021

Die Bundesnotbremse gilt ab Montag, den 24. Mai 2021, nicht mehr für die Stadt Gera. Am Samstag, den 22. Mai 2021, liegt die sogenannte Inzidenz der Stadt den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100, genauer gesagt bei 35,4. Bezogen auf 100’000 Einwohner hatten innerhalb von sieben Tagen 35,4 Einwohner ein positives Testergebnis. Damit gelten ab Montag nur noch die Regelungen der aktuellen Thüringer Verordnung, und zwar wie folgt:

Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.

Der Einzelhandel darf vollständig öffnen für getestete, genesene oder geimpfte Personen. Eine Maske muss getragen werden. Besucher und Kunden müssen ihre persönliche Daten zwecks Kontaktnachverfolgung hinterlegen.

Alle Körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich mit negativem Test, wenn die Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann.

Die Außengastronomie darf öffnen. Gäste haben nur nach einem vorher vereinbarten Termin zutritt. Es müssen persönliche Daten zur Kontaktnachverfolgung hinterlegt werden.

Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnung dürfen wieder Gäste für touristische Übernachtungen empfangen.

Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für Einzelunterricht öffnen.

Museen, Gedenkstätten, Burgen oder andere Sehenswürdigkeiten dürfen den Außenbereich öffnen.

Für private Kontakte gibt es Vorgaben. Es darf sich ein Hausstand mit maximal zwei Personen treffen.

Im ÖPNV ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend (bisher FFP-2-Maske). Im Tierpark entfällt die Testpflicht.

Die Schulen wechseln in die Phase Gelb II. Das bedeutet, dass die Grundschüler wieder vollzählig am Unterricht teilnehmen können. Bei allen anderen Schülern muss ein Mindestabstand gewährleistet werden. Ist dies nicht möglich, wird es weiterhin Wechselunterricht geben.

„Das Infektionsgeschehen in unserer Stadt hat sich binnen kürzester Zeit beruhigt. Diese Entwicklung freut mich, denn sie geht mit vielen Erleichterungen für unsere Bürger einher. Aber auch wenn unsere Inzidenz weiterhin sinken sollte, gelten nur die Öffnungsschritte, welche die aktuelle Thüringer Verordnung momentan vorgibt“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb. Eine neue Verordnung seitens des Freistaats wird für Anfang Juni 2021 erwartet.

„Ich wünsche mir, dass die Landesregierung schnellstmöglich die neue Verordnung und damit einhergehend auch Öffnungsschritte auf den Weg bringt. Es muss wieder Normalität und vor allem eine sichere Perspektive in unseren Alltag zurückkehren“, betont der Oberbürgermeister weiter.

Die neuesten Zahlen und Regelungen sind unter „www.corona.gera.de“ zu finden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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