BIBLIOTHEK UND STADTARCHIV ÖFFNEN AB DEM 25. MAI 2021

Die beiden städtischen Einrichtungen, Stadt- und Regionalbibliothek sowie Stadtarchiv öffnen ab der kommenden Woche wieder für Besucher. Zu beachten sind jedoch die Corona-Regeln.

Die Stadt- und Regionalbibliothek öffnet ab Dienstag, den 25. Mai 2021, wieder zu den bekannten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr. Die Öffnung betrifft beide Standorte — die Bibliothek am Puschkinplatz und die Stadtteilbibliothek Lusan in der Werner-Petzold-Straße 10. Vorerst ist allerdings nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Die Zahl der Besucher wird begrenzt; die Aufenthaltsdauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Abstandsregeln sind einzuhalten. So wie in allen öffentlichen Gebäuden besteht auch in Bibliotheken die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Neben der Ausleihe und Rückgabe von Medien stehen den Benutzern in begrenztem Umfang auch Internet- PC sowie Arbeits- und Leseplätze zur Verfügung. Um Warteschlangen und unnötige Kontakte zu vermeiden, können Medien bequem online bestellt, reserviert oder verlängert werden. Der während der Schließzeit eingeführte telefonische Bestellservice hat sich bewährt und wird fortgesetzt, die vor der Bibliothek befindliche Rückgabebox bleibt weiterhin ganztägig nutzbar. Auch wenn die Aufenthaltsqualität vorübergehend noch eingeschränkt ist, so freuen sich die Mitarbeiter, die Bibliotheksnutzer bald wieder begrüßen zu dürfen und ihnen die zahlreichen, neu angeschafften Medien zu präsentieren.

Das Stadtarchiv ist ebenfalls ab dem 25. Mai 2021 wieder geöffnet. Neben dem Tragen einer medizinischen Maske wird auf die Einhaltung der Abstandsregelung hingewiesen. Da aufgrund der bestehenden Hygienevorgaben nur eine begrenzte Anzahl an Benutzern zeitgleich im Lesesaal forschen kann, sind eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung und der Erhalt einer Terminbestätigung durch das Stadtarchiv zur Einsichtnahme in das Archivgut notwendig. Die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses ist für die Einsichtnahme in Akten des Stadtarchivs Gera nicht erforderlich.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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