Im Amtsblatt der Stadt Gera, Nr. 23/21 vom 21. Mai 2021, informiert die Stadtverwaltung über die Denkmalensembles Geras und ihre Grenzen. Dabei handelt es sich um ganze Stadtviertel, Ortsgrundrisse und Dorfkerne, Straßenzüge und Wohnanlagen, die analog etwa zu Einzelbauwerken wie dem Rathaus oder der Stadtapotheke am Markt unter Denkmalschutz stehen. Das bei vielen Geraern bekannteste unter den insgesamt 21 Denkmalensembles ist wohl „Alt Untermhaus“.
Die detaillierten Denkmalausweisungen für die Denkmalensembles und die Präzisierung des Denkmalensembles „Altstadt Gera“ liegen zur Einsicht bei der unteren Denkmalschutzbehörde Gera vor. Zum Denkmalensemble „Nördliche Innenstadt“ und zum Denkmalensemble „Alt Untermhaus“ erfolgten geringfügige Korrekturen.
Mit dieser erneuten Veröffentlichung ist gleichzeitig der Hinweis an alle Eigentümer und Besitzer verbunden, die Gebäude im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und im Sinne des Thüringer Denkmalschutzgesetztes pfleglich zu behandeln. Bauliche und andere Veränderungen an einem Kulturdenkmal, wie unter anderem die Umgestaltung, Instandsetzung, Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen in der Umgebung, wenn sich diese auf Bestand oder Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken können. Über den Antrag entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde nach Anhörung des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde.
Die Denkmalensembles sind Bestandteil im Denkmalbuch des Landes Thüringen. Nicht erforderlich ist, dass jedes einzelne Teil eines Denkmalensembles selbst ein Kulturdenkmal darstellt. Kulturdenkmale nach § 2 Abs. 1 ThürDSchG (Einzeldenkmale) wurden nicht dargestellt. Die ortsübliche Bekanntmachung der Denkmalensembles der Stadt Gera erfolgte im Amtsblatt der Stadt Gera bereits in den Jahren 1992 und 1996 sowie in der Denkmaltopographie der Stadt Gera im Jahre 2007.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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