BUNDESREGIERUNG PLANT AUSNAHMEN VON GEBOTEN UND VERBOTEN

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“. In Umlauf ist bereits ein Referentenentwurf mit dem Bearbeitungsstand 29. April 2021.

Ausgenommen von den Geboten und Verboten sollen negativ getestete und immunisierte Personen werden. Eine Rückkehr zur früheren Normalität ist jedoch nicht geplant. Maskenpflichten und Abstandsgebote im öffentlichen Raum bleiben erhalten. Der bevorteilte Personenkreis darf jedoch in Gruppen zusammenkommen. Einige Handlungseinschränkungen und die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft gelten für diesen nicht.

Als immunisiert gelten Personen, die einen zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Diese sind auf der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt. Dazu zählt nicht der Impfstoff „Gam-COVID-Vac“ des russichen Herstellers „Biocad“, welcher unter dem Vertriebsnamen „Sputnik V“ bekannt ist. Entwickelt hatte ihn das ebenfalls in Moskau ansässige Gamaleja-Institut für Epidemiologie und Mikrobiologie.

Demzufolge bleiben die Beschränkungen für Sputnik-V-Empfänger vollständig erhalten. Die Liste der zugelassenen Impfstoffe ist unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html;jsessionid=18DD164E07A20B59D587E7A7E28F4D08.intranet222

In einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe, nachzulesen in den Druckausgaben vom 3. Mai 2021, sprach Olaf Scholz, Vizekanzler und Bundesfinanzminister, von „Ausnahmen für Personen, die niemanden gefährden, weil sie vollständig geimpft sind“. Aufgrund von Mutationen könne eine dritte Impfung erforderlich sein. Um den Impfstatus mit bestimmten Rechten koppeln zu können, schafft die EU derzeit die Grundlagen für ein „Grünes Zertifikat“. Welche Rechte vergeben werden, kann jedes Land selbst bestimmen. Eine Applikation hierfür soll in Deutschland zwischen Mitte Mai und Ende Juni zur Verfügung stehen.

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