Schulen und Kindergärten dürfen weiterhin keinen Präsenzdienst anbieten. Eine Allgemeinverfügung hierzu tritt am 26. April 2021 in Kraft. Sie gilt bis zum 9. Mai 2021.
Die Stadt Gera erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der geltenden Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese tritt am 26. April 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 9. Mai 2021.
Schulen sind demnach auch weiterhin für den Präsenzunterricht zu schließen. Dies betrifft alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, sowie die Schulen in freier Trägerschaft. Ausgenommen bleibt der Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Schüler der Abschlussklassen und für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Bis zur Klassenstufe 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Neu ist die verpflichtende Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, das nicht älter als drei Tage alt sein darf, für die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie an der Notbetreuung. Als Nachweis können die nach der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 9. April 2021 zweimal wöchentlich angebotenen Selbsttestungen genutzt werden. Schüler, die kein negatives Testergebnis nachweisen können oder wollen, befinden sich im häuslichen Lernen. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt ebenso für das im Schulgebäude tätige Personal.
Auch die Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben weiter geschlossen, bieten aber so wie bisher Notbetreuung an.
Die Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen zum 26. April 2021 ist aus Sicht der Stadt Gera nicht vertretbar. Der Sieben-Tage-Wert liegt mit Stand 21. April 2021 bei 315,7. Seit dem 19. März 2021 wurde der Risikowert von 200 in der kreisfreien Stadt Gera dauerhaft überschritten. Trotz Schließung von Kindertagesstätten und Schulen seit dem 23. März 2021 zeigen sich weiterhin hohe Werte. In sieben Kindereinrichtungen und einer Schule gibt es gegenwärtig einzelne positive Fälle und damit verbundene Quarantäneanordnungen.
Die Allgemeinverfügung wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist zudem unter „www.corona.gera.de“ nachzulesen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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