Bezugnehmend auf die derzeitige Corona-Situation erlässt die Stadt Gera erneut eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der seit dem 1. April 2021 geltenden Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 . Diese tritt am 2. April 2021 in Kraft.
Schulen sind demnach über das Ende der Osterferien hinaus bis einschließlich 18. April 2021 für den Präsenzunterricht zu schließen. Dies betrifft alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, einschließlich der Schulhorte und Internate, sowie die Schulen in freier Trägerschaft. Ausgenommen ist der Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Schüler der Abschlussklassen und für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Bis zur Klassenstufe 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Bezüglich der Regelungen zur Notbetreuung gibt die jeweilige Schule Auskunft.
Ebenso bleiben die Kindereinrichtungen weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird auch hier angeboten.
Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung auf die hohen Corona-Zahlen in Gera und kommt zugleich der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 31. März 2021 nach, Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen zu halten, wenn der Sieben-Tage-Wert pro 100’000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die Marke 150 überschreitet.
Der Sieben-Tage-Wert der Stadt Gera liegt bereits seit dem 22. März bei über 300 pro 100’000 Einwohner. Mit Stand 1. April 2021 hat sich der Wert auf 393 erhöht. Mit einem Rückgang ist vorerst nicht zu rechnen. Vor allem jüngere Kinder sind zunehmend betroffen. Gegenwärtig gibt es positive Befunde in acht Geraer Kindereinrichtungen.
Die neue Allgemeinverfügung löst die vorherige Allgemeinverfügung ab, die eine Schließung von Schulen und Kindereinrichtungen bis 11. April 2021 vorsah. Mit der vorfristigen Verlängerung der Schließung sollen Schulleiter und Lehrer, Leiter von Kindereinrichtungen und Erzieher sowie auch die Eltern bereits jetzt Sicherheit darüber erhalten, wie es nach den Osterferien vorerst weitergeht. Ob danach eine schrittweise Öffnung erfolgen kann, hängt stark von der Entwicklung der Zahlen ab und wird den Betroffenen schnellstmöglich mitgeteilt.
Die Allgemeinverfügung wurde in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist zudem unter „www.corona.gera.de“ nachzulesen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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