Am 14. März 2021 trat in Thüringen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Mit ihr wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März umgesetzt. Die neue Verordnung ermöglicht lokale Modellprojekte in Regionen, in denen der Sieben-Tage-Wert stabil unter 100 liegt. Sie gilt bis zum 31. März 2021.
Was die Kontaktbeschränkungen anbelangt, werden Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mehr mitgezählt. Ehepaare oder eingetragene Lebensgefährten, die getrennt leben, werden als ein Hausstand gewertet. Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen. Analog zu den Fahrschulen, dürfen auch Flugschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung wieder öffnen. Weiterhin dürfen öffnen: Buchhandlungen, Anbieter von Kinderschuhen, Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios sowie Solarien. Nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder Internet dürfen Kunden in Baumerkten feste Einkaufstermine vereinbaren. Personen, die aus dem Ausland einreisen, müssen nur noch zehn Tage lang in häusliche Quarantäne. Nach dem fünften Tage gibt es wieder die Möglichkeit, sich „freizutesten“. Dies gilt jedoch nicht für Bürger, die aus einem Risikogebiet für Virusvarianten einreisen.
Weil der Impfstoffhersteller Astrazeneca weniger Dosen als erwartet liefern wird, werden vorerst keine Termine neuen für die Thüringer Impfzentren vergeben. Es verschiebt sich auch der geplante Beginn der Impfungen in Hausarztpraxen. Im ZDF sprach Ministerin Heike Werner von einer Schließung des Impfzentrums Ostthüringen in Gera. Das Unternehmen Astrazeneca gab Exportbeschränkungen als Grund für die geringere Liefermenge an.
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