Am 3. März 2021 einigten sich der Bund und die Länder auf eine Fortsetzung der Corona-Beschränkungen, verbunden mit neuen Lockerungsoptionen. Als formelles Enddatum wurde der 28. März festgelegt. Die Bundeskanzlerin sprach vom Übergang in eine neue Phase.
https:www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1872126
Zudem stellte das Parlament am 4. März per Abstimmung fest, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiterhin fortbesteht. 368 Abgeordnete stimmten für, und 293 gegen den Antrag der Regierungskoalition. Es gab drei Enthaltungen. Der ursprüngliche Endtermin wurde damit aufgehoben. Nun soll das Parlament alle drei Monate hierüber abstimmen.
Für mögliche Lockerungen gibt es nun verhältnismäßig komplexe Regeln. Kritiker bezeichnen sie als kleinteilig und zu wenig differenziert, zumal da sie allein an den sogenannten Inzidenzwerten ausgerichtet sind, die in diesem Falle noch nichteinmal die Häufigkeit einer Krankheit abbilden, sondern lediglich die Zahl der positiven Testergebnisse bei zumeist symptomlosen Menschen.
Teilweise wird der Öffnungsweg auch als Täuschung bezeichnet. Denn bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Testungen würden Lockerungen unwahrscheinlicher. Die angekündigten Schnelltests hätten zur Folge, dass sich Betroffene mit positivem Ergebnis ein zweites mal testen lassen. Das Resultat seien dann mehr positive PCR-Testergebnisse, und damit eine höhere Quote, ohne dass die Zahl der PCR-Tests erhöht werden müsse. Somit werde der Grundstein für die nächste Beschränkungsphase gelegt.
Unterdessen arbeitet die Europäische Kommission an einem Gesetzentwurf für einen digitalen „grünen Pass“. Darin vermerkt werden sollen die künftig regelmäßigen Corona-Impfungen, Covid-Erkrankungen und negative Tests. Den Inhabern sollen sie eine größere Bewegungsfreiheit ermöglichen. Wie bei der digitalen Eisenbahnfahrkarte, muss an Einlässen und bei Kontrollen ein QR-Code vorgezeigt werden. Auch Ungeimpfte könnten mit dem „grünen Pass“ erleichterten Zugang zu Reisen, Restaurants oder Veranstaltungen haben, allerdings nur sehr begrenzt. Der Gesetzesentwurf für den digitalen „grünen Pass“ wird voraussichtlich am 17. März vorgestellt werden.
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