TERMINE FÜR DAS GERAER IMPFZENTRUM VERFÜGBAR

Am kommenden Mittwoch, den 10. März 2021, eröffnet in der Panndorfhalle ein großes Impfzentrum, in dem täglich bis zu 2100 Menschen eine Impfung gegen „Covid-19“ erhalten können. Seit kurzem ist es möglich, per Internet oder Telefon Termine für eine Impfung zu buchen. Über „www.impfen-thueringen.de“ oder über die Rufnummer 03643 4950490 ist dies für Personen der Priorisierungsgruppen 1, 2.1 sowie 2.2, die jünger als 65 Jahre sind, möglich. Dazu gehören:

… Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakt

… Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen

… Bedienstete in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung

… Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)

… Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

… Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
… Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf

… Bewohner, falls sie sich im Impfalter befinden, und Bedienstete in Gemeinschaftsunterkünften für vollziehbar Ausreisepflichtige, Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie in Obdachlosenunterkünften und Frauenhäusern

… bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen über 70 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben, und bis zu zwei enge Kontaktpersonen von schwangeren Frauen

… Personal in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko

… Personal in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind

… Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Patientenkontakt

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Menschen mit Vorerkrankungen ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen können. Betroffene können diese Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt/bei der betreuenden Ärztin anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.

Dazu Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb: „Wenn Sie zu den genannten Gruppen gehören, dann nutzen Sie bitte die Gelegenheit, sich hier vor Ort impfen zu lassen. Der Weg zurück zur Normalität ist eng mit einer Impfung verknüpft. Je eher wir eine hohe Impfquote erreichen, umso besser.“

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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