ÜBER DEN HOCHWASSERSCHUTZ IM STADTGEBIET

Zu sehen sind die Dammbalkenverschlüsse im Hofwiesenpark. Der Einbau und das Verschließen dieser und weiterer mobiler Schutzmauern und Tore werden in regelmäßigen Abständen geübt. (Bild: Feuerwehr)

Die Weiße Elster und ihre Nebengewässer haben in den letzten hundert Jahren im Stadtgebiet Gera immer wieder für Überschwemmungen gesorgt. Seit dem Juni-Hochwasser 2013, dessen Gesamtschadensbilanz allein in Gera bei rund 58 Millionen Euro lag, wurden im mittleren Bereich der Weißen Elster zwischen der Bahnbrücke in Gera und Wünschendorf eine Reihe von Hochwasserschutzanlagen gebaut. Bauherren der Anlagen im Hochwasserrisikogebiet der Weißen Elster sind das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und die Thüringer Landgesellschaft (ThLG), die in Geschäftsbesorgung für das TLUBN tätig ist.

Gera erlebte in den letzten Wochen den seit langem kältesten und schneereichsten Winter. Die Sorge der Bürger vor steigenden Pegeln und Hochwasser infolge des Tauwetters ist daher nicht unbegründet. Bereits seit Ende Januar 2021 haben Vertreter des Umweltamtes und der Feuerwehr die Pegelstände der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer fest im Blick. „Wir dürfen nicht dramatisieren; wir nehmen die möglichen Entwicklungen aber auch nicht auf die leichte Schulter“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb. Und weiter: „Wir alle haben das Hochwasser von 2013 und seine Folgen für die Stadt und ihre Bürger noch in lebhafter Erinnerung. Viele von uns haben damals am eigenen Leib erfahren, welche großen Gefahren von einem Fluss bei Hochwasser ausgehen können. Daher wird die Entwicklung der Pegel genauestens verfolgt und bewertet, um rechtzeitig vorbereitet zu sein und schnell reagieren zu können.“

I. ZUR GEGENWÄRTIGEN LAGE

Der Wasserstand der Weißen Elster am Pegel Gera-Langenberg stieg aufgrund des Tauwetters auf bis zu 240 Zentimeter am 19. Februar 2021 an, blieb damit aber noch 20cm unterhalb des Meldebeginns. Aktuell entspannt sich die Situation bereits wieder; der Pegelstand lag am 23. Februar 2021 bei nur noch 171 Zentimetern. Die offizielle Prognose geht nicht von einer wesentlichen Überschreitung des aktuellen Standes für die nächsten drei Tage aus. An den Bächen im Stadtgebiet gibt es laut Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach derzeit keine Probleme. Es wurden Durchlässe und Einlaufbauwerke bei verrohrten Bachabschnitten kontrolliert und gesäubert. Bisher gab es keine nennenswerten Ausuferungen oder Beeinträchtigungen. „Die Hochwassergefahr im Raum Gera wird derzeit als gering eingeschätzt. Viel Eis und Schnee bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir bei Tauwetter eine Hochwasserlage haben. Hochwasser ist das Ergebnis des Zusammenwirkens mehrerer ungünstiger Faktoren. Dazu gehören neben einer schnellen und intensiven Schneeschmelze zum Beispiel auch ergiebiger Dauerregen und gesättigte und gefrorene Böden“, erklärt Konrad Nickschick, Leiter des Umweltamtes Gera.

Nach dem Alarm- und Einsatzplan der Stadt Gera ist der Meldebeginn bei einem Wasserstand von 260 Zentimetern am Pegel Langenberg erreicht. Dann werden die Katastrophenschutzbehörden informiert, die bei Bedarf weitere Maßnahmen festlegen. Ab Alarmstufe 1 und einem Wasserstand von 300cm werden tägliche periodische Kontrollen der Wasserläufe, Deiche, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken sowie der Durchlässe, der gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsbereiche durchgeführt. Wenn erforderlich, werden zudem Abflusshindernisse beseitigt. Weiterhin werden ab Alarmstufe 1 die von einem möglichen Hochwasser betroffenen Einwohner und Gewerbetreibenden informiert und gewarnt. Ab einem Pegelstand von drei Metern wird zusätzlich die Einsatzbereitschaft des Personals, die Technik für den Wachdienst und die Hochwasserabwehr überprüft sowie die Nachrichtenverbindung zwischen den Einsatzkräften gesichert. Zudem werden wichtige Vorbereitungen getroffen, um im Bedarfsfall zusätzliche Einsatzkräfte schnell heranziehen zu können. Die zweite Hochwasseralarmstufe ist bei einem Wasserstand von 340 Zentimetern erreicht. Dann kontrolliert ein ständiger Wachdienst die Deiche. Neben vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen werden die Einsatzabschnitte des Katastrophenstabes an den Schwerpunkten eingerichtet. Diese werden zudem mit den notwendigen Hochwasserbekämpfungsmitteln wie etwa Sandsäcken ausgestattet. In Abhängigkeit von der Wetterlage und Prognose der weiteren Entwicklung werden zusätzliche Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserbekämpfung angefordert, vorbereitet und bereitgestellt. Alarmstufe 3 ist bei einem Wasserstand von 380 Zentimetern erreicht. Ab diesem Zeitpunkt dienen alle Maßnahmen und Handlungen der aktiven Hochwasserabwehr. Damit sind die konkrete Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahren mit allen verfügbaren Kräften und Mitteln sowie weiteren Maßnahmen zur Verhütung einer Hochwasserkatastrophe verbunden.

II. HOCHWASSERSCHUTZ IN GERA

Obwohl Hochwasser nicht vollständig abwendbar sind, können ihre Auswirkungen durch entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gemildert werden. In diesem Sinne wurden bereits im vergangenen Jahrhundert innerhalb des Geraer Stadtgebietes die Weiße Elster verlegt, Deiche und Hochufer errichtet und verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt.

Überblick der Vorsorge- und Schutzmaßnahmen

Der Hochwasserschutz ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Zuständig für die Planung, Errichtung und den Unterhalt von Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster ist der Freistaat Thüringen, an den Gewässern zweiter Ordnung die jeweilige Kommune. Dort, wo Hochwasser Häuser, Industrie und Verkehrswege bedroht, ist technischer Hochwasserschutz etwa durch Mauern, Deiche oder mobile Schutzwände erforderlich. Bereits 2005 erstellte die Stadt Gera gemeinsam mit den Landesbehörden ein Hochwasserschutzkonzept. Daraus ging als erste Maßnahme 2006 die Errichtung der Hochwasserschutzanlage im Bereich Hofwiesenpark/Am Sommerbad hervor. Zusätzlich zu den Schutzmauern wurden bei der Gestaltung des Hofwiesenparks für die Bundesgartenschau 2007 hunderte Meter Dämme und Verwallungen angelegt, die kaum als Hochwasserschutzanlage erkennbar sind, weil sie sich optimal in das Gelände einfügen. Dabei verfügt die Hochwasserschutzeinrichtung rund um den Park an mehreren Stellen über Öffnungen, zum Beispiel an Durchfahrten und Straßen etwa zwischen den Prinzenhäusern, am Hofwiesenbad und in der Tschaikowskistraße. Diese können im Bedarfsfall mittels eines Dammbalkensystems verschlossen werden, sodass die dahinterliegenden Bereiche vor Überschwemmungen geschützt sind. Damit bildet der Park die größte Hochwasserrückhaltefläche in Geras Stadtgebiet. Weitere Schutzmauern folgten 2015 an der östlichen Seite zwischen Ochsenbrücke und Zwötzener Brücke, 2016 im Bereich Faulenzerweg, 2018 im Bereich Tschaikowskistraße und 2019 an der östlichen Seite zwischen Cubabrücke und Untermhäuser Brücke. Die Hochwasserschutzmauer an der westlichen Uferseite dieses Bereiches wird Mitte 2021 fertiggestellt. Grundlage für die Planungs- und Baumaßnahmen seit 2015 bildet das vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in den Jahren 2012/2013 entwickelte Hochwasserschutzkonzept für die Weiße Elster. Dieses wurde nach den Erfahrungen des Hochwassers von 2013 im Jahr 2015 überarbeitet. Demnach sind auch im Stadtteil Debschwitz der Bau einer Hochwasserschutzwand entlang der westlichen Böschungsoberkante der Weißen Elster und die Stabilisierung des Deiches im Bereich Spielwiese geplant. Die vom Freistaat Thüringen dazu beauftragten Untersuchungen und Planungen sind noch nicht abgeschlossen; der Bau beginnt frühestens Ende 2023. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sollen in den nächsten Jahren darüber hinaus in Zwötzen, Milbitz und Thieschitz zusätzliche Deiche angelegt werden.

Bei Deichen handelt es sich um künstlich aufgeschüttete Dämme, die das Hinterland vor Überflutung schützen sollen. Ihre Höhe und Breite variiert je nach Schutzbedarf. Weil ein Deich bei Hochwasser brechen oder auch über- oder unterspült werden kann, ist es wichtig, den Zustand eines Deiches wie die Durchfeuchtung oder etwaige Abbruchkanten zu erkennen und zu bewerten. So können rechtzeitig Gegen- oder auch Verstärkungsmaßnahmen etwa mithilfe von Sandsäcken eingeleitet werden. Um den Schutzgrad der Anlagen aufrecht zu erhalten, sind Deichunterhaltungsmaßnahmen eine wichtige Daueraufgabe.

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche und Mauern schützen wirkungsvoll und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements. Dennoch spielen neben dem technischen Hochwasserschutz, der in erster Linie der Verbesserung des Wasserrückhalts dient, die gezielte Reaktivierung oder Schaffung von Überschwemmungsflächen, sogenannte Retentionsräume, eine große Rolle, um das Risiko von Überschwemmungen bewohnter Gebiete zu verringern. Damit sind tieferliegende Wiesen oder Auflächen am Ufer der Weißen Elster gemeint, die im Falle eines Hochwassers ohne größere Schäden überflutet werden können. Die bekannteste dieser Flächen ist der Hofwiesenpark. Mit der weiteren Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes sollen in den nächsten Jahren erhebliche Flächen links und rechts der Elster in Zwötzen, Untermhaus, Milbitz/Thieschitz und nördlich der Bundesautobahn 4 hinzukommen.

Die Flächenvorsorge ist eine weitere wichtige Maßnahme zum vorbeugenden Hochwasserschutz und hat das Ziel, vorhandene und noch unbebaute Flächen in Überschwemmungsgebieten freizuhalten. Damit soll unter anderem Retentionsraum sichergestellt werden, um im Falle eines Hochwassers durch gezielten Hochwasserabfluss das Schadenspotential so gering wie möglich zu halten. Mit der Rechtsverordnung von 2005 wurde das Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster im Stadtgebiet Gera neu festgestellt. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren auch für folgende Nebengewässer Überschwemmungsgebiete amtlich ausgewiesen: Erlbach (2005 und 2009), Brahme (2005 und 2009), Bieblacher Bach (2007), Schoßbach (2007), Wipse (2008) und Saarbach (2009). Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung bzw. Rückhaltung beansprucht werden und für die daher besondere gesetzliche Regelungen gelten. So sind in dem festgelegten Überschwemmungsgebiet Ge- und Verbote zu beachten, etwa bei baulichen Maßnahmen und Vorhaben. Diese bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung bzw. einer Ausnahmegenehmigung durch die Wasserbehörde.

Als Kriterien zur Festlegung der äußeren Grenzen des Überschwemmungsgebietes im Raum Gera wurden die Wahrscheinlichkeit von durchschnittlich einer Überschwemmung in einhundert Jahren und die Hochwasserereignisse von 1954 und 1981 herangezogen. Wie das Hochwasser von 2013 gezeigt hat, bedeutet das jedoch nicht, dass solche Ereignisse nicht auch häufiger auftreten können oder dass Flächen außerhalb der Grenzen des festgesetzten Überschwemmungsgebietes nicht ebenfalls von Hochwasser betroffen sein können.

Die zu den Rechtsverordnungen gehörenden Übersichts- und Liegenschaftskarten können sowohl online unter „www.tlug-jena.de/kartendienste“ abgerufen als auch bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Gera während der Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden. Bitte beachten Sie die derzeitige Besuchsregelung der Geraer Stadtverwaltung.

Wasserwehr der Stadt Gera

Um auf Wassergefahren noch besser vorbereitet zu sein und bei einer neuen Flut schnell und effizient Schützenhilfe leisten zu können, arbeitet die Stadt Gera derzeit am Aufbau einer ehrenamtlichen Wasserwehr. Dabei handelt es sich um einen Wach- und Hilfsdienst bestehend aus ehrenamtlichen Bürgern, die vom Oberbürgermeister aufgenommen werden. Ihr Einsatz dient der Abwehr von Wassergefahren, etwa bei Überschwemmungen, Hochwasser oder Eisgang, und dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung. Zu den konkreten Aufgaben einer Wasserwehr gehören unter anderem Deich- und Brückenkontrollen, Beobachtungen von Deichen, Anleitung Freiwilliger im Befüllen und Aufschichten von Sandsäcken, Sicherungsmaßnahmen sowie die Weiterleitung wichtiger Informationen zur Koordinierungsstelle und an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Ende 2020 wurde das Vorhaben durch den Beschluss der Wasserwehrdienstsatzung auf den Weg gebracht. Derzeit findet die Berufung der ersten freiwilligen Mitglieder statt. Rund 35 Bürger haben bereits ihr Interesse an einer Mitwirkung in der Geraer Wasserwehr bekundet, bei 34 von ihnen liegt die Beitrittserklärung vor.

Sobald die Freiwilligen durch den Oberbürgermeister offiziell berufen sind, können sie im Fall der Fälle konkrete Hilfestellung leisten. Eine offizielle Gründungsveranstaltung der Geraer Wasserwehr konnte aufgrund der Corona-Beschränkungen noch nicht stattfinden. Diese soll voraussichtlich im April 2021 nachgeholt werden. „Unser Ziel ist es, im ersten Halbjahr 2021 alle notwendigen Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft der Geraer Wasserwehr zu schaffen. Dazu gehören neben der Durchführung der ersten Mitgliederversammlung auch die erste Schulung der Freiwilligen sowie die Wahl der Abschnittsleiter und deren Stellvertreter“, so Konrad Nickschick zu den weiteren Plänen. Demnach werde aktuell auch der Förderantrag zur Erstausstattung der Wasserwehr bearbeitet. Die Ausrüstungsgegenstände sollen im Zuge der Bewilligung schnellstmöglich angeschafft werden.

Was ist bei einem Hochwasser zu tun?

Zuerst gilt es, sich und andere zu schützen. Trotz der umfangreichen Investitionen des Freistaats Thüringen in den Hochwasserschutz besteht für Grundstücke in hochwassergefährdeten Bereichen das Risiko von Überschwemmungen. Ein vollkommener Schutz ist unmöglich. Die Eigenvorsorge der Betroffenen ist daher eine unerlässliche Ergänzung des öffentlichen Hochwasserschutzes. Das bedeutet konkret, Schutzvorkehrungen an Grundstücken, in Haus oder Wohnung zu treffen sowie das Restrisiko abzusichern. Auf staatliche Hilfen haben Geschädigte grundsätzlich keinen Rechtsanspruch. Bürger, die in Überschwemmungsgebieten wohnen, sollten sich der Gefahr, die von Hochwasser ausgeht, stets bewusst sein. Im Notfall bleibt Betroffenen wenig Zeit, um schnell und effektiv reagieren zu können. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld zu wissen, welche konkreten Risiken bestehen, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen und welches Verhalten im Notfall richtig ist.

III. WICHTIGE INFORMATIONSQUELLEN UND KONTAKTSTELLEN

Das Informationsblatt der Stadt Gera mit allem Wissenswerten rund um das Thema Hochwasser wird derzeit überarbeitet und steht allen Bürgerinnen und Bürgern in Kürze unter „www.gera.de“ zur Verfügung.

Ratgeber zum Hochwasserschutz

Die Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gibt detaillierte Auskunft über alle Themen rund um die private Hochwasservorsorge. Sie ist über die Webseite des Ministeriums unter „www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser“ abrufbar. Informationen zum Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet sind unter „www.blickpunkt-elster.de“ erhältlich.

Gefahren- und Risikokarten

Die Karten des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken sind öffentlich unter „www.tlug.jena.de/kartendienste“ unter dem Reiter „Hochwasserrisikomanagement“ zugänglich. Sie verdeutlichen, welche Gebiete Thüringens durch großflächige Überschwemmungen gefährdet sind. Informieren Sie sich, ob Sie persönlich betroffen sind.

Aktuelle Pegelstände abrufen

Über aktuelle Pegelstände und Gefahren informiert die Hochwassernachrichtenzentrale des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter „http://hnz.thueringen.de/hw2.0/“. Die aktuellen Wasserständen können auch im Videotext des MDR-Fernsehens auf den Tafeln 535 und 536 abgerufenb werden. Zudem gibt es die Amtliche Wasserstands- und Hochwasserinformations-Applikation „Mein Pegel“ für mobile Kommunikationsgeräte. Vor Unwetter jeder Art warnen der Deutsche Wetterdienst unter „www.dwd.de“ und die Unwetterzentrale Deutschland unter „www.unwetterzentrale.de“. Fragen zur aktuellen Lage der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet von Gera, zu objektbezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen oder zu Wasserständen im Hochwasserfall beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Umweltamtes in der Amthorstraße 11 in Gera unter den Rufnummern 0365 8384200, 0365 8384230 oder 0365 8384231, sowie über „umwelt@gera.de“.

Schäden an Gewässern melden

Hinweise auf Schäden an Gewässern, wasserwirtschaftlichen Anlagen und
Bauwerken sowie auf Müllan- und ablagerungen an den Ufern der Gewässer nimmt der Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster-Saarbach, Rufnummer 0365 77349725, und die Untere Wasserbehörde unter 0365 8384200, 0365 8384230 oder 0365 8384231 entgegen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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