SOFORTHILFE FÜR DIE REISEBUSBRANCHE 2021

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt auf Antrag auch für 2021 Corona-Soforthilfen für Reisebusunternehmen. Eine Antragstellung ist bis spätestens 15. März 2021 möglich.

Über die Richtlinie „Reisebusbranche 2.0“ können Reisebusunternehmen auch 2021 eine Corona-Soforthilfe in Form von Ausgleichszahlungen beantragen, meldet die IHK Ostthüringen zu Gera.

Antragsberechtigt sind alle privaten Unternehmen, die am 16. März 2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz waren und als solche während des berücksichtigungsfähigen Zeitraums von erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren und über eine Niederlassung in Deutschland verfügen.

Nähere Informationen zum Verfahren, den anrechenbaren Vorhaltekosten und zur Höhe der möglichen Ausgleichzahlung

Internetseite des BAG mit weiteren Informationen

Aktuelle Förderrichtlinie

Die eigentliche Antragstellung erfolgt elektronisch über das Service-Portal des BAG. Vor der erstmaligen Antragstellung muss einmalig ein individuelles Konto für jedes antragstellende Unternehmen erstellt werden. Dieses kann dann für alle zukünftigen Anträge genutzt werden.

QUELLE: IHK

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