VERGABE DER STÄDTISCHEN KULTURFÖRDERMITTEL

Nachdem der Geraer Stadtrat am 24. September 2020 die Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera ab 2021 beschlossen, und diese veröffentlicht hatte, bewarben sich bis zum Antragstermin 31. Oktober 2020 insgesamt vierundvierzig Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Für die in den Bewerbungen beschriebenen Projekte lief eine Fördersumme von insgesamt 206’730 Euro auf. Zur Verfügung stehen gegenwärtig 65’000 Euro. Das sind 10 % der erwarteten Ausgleichszahlung des Landes an die Kommunen zum Ausgleich der kommunalen Ausgaben im kulturellen Bereich. Alle Anträge an die Stadt Gera wurden für Kulturprojekte unterschiedlicher Genre gestellt und reichen von Musik, Tanz, Darstellende Kunst oder Ausstellungen bis zu Literatur, ländliches Kulturelles Kulturleben, Traditionspflege, notwendige Anschaffungen und anderes.

Die Vergabe entschied wie festgelegt der Kultur- und Sportausschuss des Geraer Stadtrates. Dem vorgeschaltet wurde laut Kulturförderrichtlinie ein vom Oberbürgermeister berufenes siebenköpfiges Fachgremium aktiv. Das Fachgremium, bestehend aus Vertretern des Kultur- und Sportausschusses, des Kulturamtes, des Geraer Theaters, der Museen sowie der freien Kulturszene, tagte im November 2020 und beriet in einer mehrstündigen Sitzung zu jedem einzelnen Antrag. „Dies war eine durchaus schwierige Beratung, denn leider standen nicht für alle Projekte Mittel zur Verfügung, und es musste deshalb eine Auswahl getroffen werden“, erklärt Dr. Claudia Tittel, die Leiterin des Geraer Kulturamts. „Die Diskussionen zu den einzelnen Vergabevorschlägen gestalteten sich sehr konstruktiv und benötigten ihre Zeit. Denn eins war jedem Mitglied des Bewertungsgremium klar: Eigentlich hätten alle Initiativen, die sich für das kulturelle Leben und die Lebensqualität in unserer Stadt engagieren, und dafür Projekte entwickelten, eine Förderung verdient.“

Im Ergebnis der Diskussion wurden durch das Fachgremium dem Kultur- und Sportausschuss insgesamt dreiunddreißig Projekte für eine Förderung im Jahr 2021 in Höhe von 65’000 Euro vorgeschlagen. Der Ausschuss folgte diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 mehrheitlich. Die Auszahlung der bestätigten Kulturfördermittel 2021 an alle Antragsteller wird voraussichtliche im Juni 2021, nach Eingang des Kulturlastenausgleiches des Landes bei der Stadt Gera, erfolgen können. Kulturamt, Fachgremium und Kultur- und Sportausschuss wünschen allen Empfängern der diesjährigen Kulturförderung der Stadt Gera viel Erfolg und einen guten Verlauf der weiteren Planungen.

Das Kulturamt der Stadt Gera weist darauf hin, dass laut Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera die Abrechnung der diesjährigen erhaltenen Fördermittel bis zum 31. März 2022 erfolgen muss. Außerdem können bis zum 31. Oktober 2021 bereits die Anträge auf Kulturförderung für das Planjahr 2022 gestellt werden.

Die erforderlichen Unterlagen sind im Datennetz unter „https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=240705&_nav_id1=10240&_nav_id2=10243&_lang=de“ abrufbar.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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