MEHRERE BAUMFÄLLUNGEN IM STADTGEBIET GEPLANT

Im Geraer Stadtgebiet sind in diesem Winter eine Reihe von Baumfällungen notwendig, teilt die Stadtverwaltung mit. Wesentliche Gründe für diese drastische Maßnahme sind im Regelfall Krankheiten und der Befall durch Schädlinge, wie etwa Borkenkäfer, Schwammspinner oder auch Pilze. Schwer geschädigte oder bereits abgestorbene Bäume stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar und müssen in jedem Falle beseitigt werden, in Ausnahmefällen auch sofort.

„Die kranken Bäume können schon bei wenig Wind abbrechen, Fußgänger oder spielende Kinder schwer verletzen und an Autos großen Sachschaden anrichten. Deswegen prüfen wir in regelmäßigen Abständen den Zustand aller kommunalen Bäume in der Stadt.“, erklärt Matthias Mittenzwey, Leiter des Amtes für Stadtgrün, und ergänzt: „Wiederholt haben wir in der jüngsten Vergangenheit Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die Fällungs- und Baumschnittarbeiten beobachtet haben, obwohl die betroffene Vegetation scheinbar unbeschadet ist. Doch häufig sind die Schäden von außen nicht oder kaum wahrnehmbar. Unsere Kontrolleure prüfen durch Abklopfen, in vielen Fällen aber auch durch aufwendige Bohrwiderstandsmessungen, wie es um den Zustand des jeweiligen Baumes tatsächlich bestellt ist.“

So mussten in der letzten Oktoberwoche im vergangenen Jahr über einhundert Ahornbäume in der Straße des Bergmanns gefällt werden, die von einer Pilzerkrankung, der Rußrindenkrankheit, betroffen waren. Die Bäume litten symptomatisch unter Welke, Blattverlust, einer schwärzlich gefärbten Rinde und zeigten verschiedene Absterbeerscheinungen. Weil diese Krankheit durch die Absonderung von Pilzsporen auch für den Menschen gefährlich werden kann, war eine sofortige Fällung unumgänglich: „Bei Inhalation können die Pilzsporen Entzündungen auslösen, die zu Reizhusten, Fieber, Schüttelfrost oder gar Atemnot führen. Nur mit besonderer Schutzkleidung konnten die Mitarbeiter einer Landschaftsbaufirma die Bäume fällen. Auch die Entsorgung war in diesem Fall nur durch besondere Schutzvorkehrungen möglich“, erklärt Andreas Dunkel, Gruppenverantwortlicher Stadtökologie und Baumkontrolle.
 
Diese weiteren Baumfällungen sind in nächster Zeit nach Angaben der Stadtverwaltung notwendig:

In Liebschwitz werden im Februar mindestens zwölf Eschen gefällt, die am Eschentriebsterben leiden. Bei dieser schweren Baumkrankheit welken zunächst die Blätter. Von dort breitet sich der Erreger in die Triebe aus und führt zum Ausbrechen von Ästen und Kronenteilen und schließlich zu deren Absterben.  
Ebenfalls im Februar werden im Gelände der Radrennbahn im Stadtteil Debschwitz 15 Buchen und vier Birken gefällt, da alle aufgrund von Pilzbefall bereits abgestorben sind.

Im Naherholungsgebiet Brütetal in Lusan stehen auch Fällungen an, da der waldartige Baumbestand in Hanglage zum Teil abgestorben oder schräg gewachsen ist und damit eine Gefahr für die Straßenbahn und ihrer Oberleitung darstellt.

Grundsätzlich schwächt das trockene, heiße Klima der letzten Jahre und die damit einhergehende Wasserknappheit die Vegetation und begünstigt Krankheiten und Infektionen der Bäume. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass im gesamten Stadtgebiet noch weitere einzelne Bäume an Straßen, in Grünanlagen, auf Schulgeländen, auf Sportplätzen und Friedhöfen gefällt werden.

„Ich kann den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gera in jedem Fall versichern, dass wir natürlich um den Erhalt eines jeden einzelnen Baumes kämpfen und diesen nur als letztes mögliches Mittel fällen,“ beruhigt Herr Mittenzwey.
 
Hintergrundinformationen

Grundsätzlich sind Zeiträume und Bedingungen für Baumfällungen im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Nach diesem dürfen Bäume ausschließlich zwischen 1. Oktober und 28. Februar gefällt werden. In den übrigen Monaten greift der Arten- und Naturschutz und beachtet zum Beispiel Nist- und Brutzeiten von Vögeln. 
Ausnahmeregelungen werden nur dann getroffen, wenn die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr steht, beispielsweise aufgrund von möglichen Entwurzelungen nach Sturmschäden oder einem sehr fortgeschrittenen Pilzbefall eines Baumes. Die untere Naturschutzbehörde  entscheidet mit Verweis auf die kommunale Baumschutzsatzung letztlich über die entsprechenden Anträge zur Baumfällung. Die Baumkontrolleure vom Amt für Stadtgrün begutachten im Zuge dessen den entsprechenden Baum, führen Sichtkontrollen und Klopftests durch.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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