VERLASSEN DES HAUSES NACHTS NUR NOCH AUS TRIFTIGEM GRUND ERLAUBT

Auch die Geraer dürfen ihr Haus bzw. Grundstück ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen. Dazu zählt beispielsweise die Ausübung eines Berufs. Der Arbeitgeber muss in diesem Falle einen sogenannten Passierschein als Nachweis ausstellen. Nur mit diesem Schein ist der Arbeitnehmer dann berechtigt, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Das entschied die Landesregierung am Sonntag in Erfurt. Die Ausgangsbeschränkung gilt in ganz Thüringen und zunächst nur nachts. Mit zusätzlichen Polizeikräften sollen die Bewegungen im öffentlichen Raum kontrolliert werden. Der Nachweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden.

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