Vom 1. bis einschließlich 31. Dezember 2020 hat die Stadtverwaltung Gera auf Initiative des Oberbürgermeisters Julian Vonarb die Sondernutzungsgebühr für alle Gastronomen erlassen, die in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko einen Verkaufsstand in der Geraer Innenstadt und auf dem Marktplatz betreiben. Das bedeutet konkret: Der Gastronom als Standbetreiber hat bis Ende des Jahres keine Gebühren bis auf eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro an die Stadt zu entrichten. Diese ist notwendig, um im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis etwaige Auflagen und Nebenbestimmungen festsetzen zu können.
Ziel der Stadtverwaltung ist es damit Anreize zu setzen, um gemeinsam mit den Gastronomen für alle Bürgerinnen und Bürger trotz des fehlenden Weihnachtsmarktes etwas weihnachtliche Stimmung in der Innenstadt zu schaffen. Gleichzeitig will die Stadt Gera engagierten Gastronomen wie etwa dem Café Kanitz, der Seese-Gastronomiebetriebe oder des Österreichers am Markt entgegenkommen und ein Zeichen setzen.
Die Behandlung von Gastronomen durch die Stadtverwaltung war in diesem Zusammenhang in jüngster Zeit vereinzelt in die Kritik geraten. Dazu stellt Oberbürgermeister Julian Vonarb fest: „Ich verstehe die Sorgen und Ängste unserer Gastronomen. Jedoch kann die Stadtverwaltung nicht bei allen Entscheidungen den vielfältigen Einzelinteressen von Geschäftstätigen nachkommen. Wir als Stadt sind dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Das heißt, wir müssen die Einhaltung von Recht und Gesetz unserer bestehenden Satzungen sicherstellen. Über das Jahr 2020 hat die Stadtverwaltung bereits maximale Ermessensspielräume auch im Einzelfall zugunsten von Händlern und von Gastronomen genutzt. Ich bitte dies anzuerkennen.“
Über eine Verlängerung des Erlasses der Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Außenbereich wird der Stadtrat nach Vorlage der CDU-Fraktion zu seiner voraussichtlich letzten öffentlichen Sitzung in diesem Jahr am 10. Dezember 2020 abstimmen.
Hintergrundinformation
Die Gebührenpflicht für Verkaufsstände ist in der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera geregelt. Demnach fallen für Verkaufsstände im Innenstadtbereich mit Waren zum sofortigen Verzehr 11 Euro und beim sonstigen Verkauf eine Gebühr von 16 Euro pro Quadratmeter und Woche an. Der Erlass dieser Gebührenpflicht für Verkaufsstände im Innenstadtbereich für den Monat Dezember gilt nicht für Markthändler. Ihre Standgebühren richten sich wie üblich nach der gegenwärtig gültigen Marktsatzung.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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