NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG AB 4. DEZEMBER 2020

Am Freitag, den 4. Dezember 2020, tritt in Gera eine neue „Allge­mein­verfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ in Kraft. Diese regelt Verhaltens­weisen zum Schutz der Bevölkerung entsprechend der aktuellen Lage, wobei die bundes- und thüringenweiten Regelungen ihre Geltung behalten.

Insbesondere betrifft dies die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bei Betreten und Aufenthalt in den Bereichen Zentrale Umsteigestelle/Heinrichstraße sowie den Marktplatz der Stadt Gera in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr. Beide Bereiche sind durch Hinweisschilder vor Ort gekennzeichnet.

Außerdem enthält die Allgemeinverfügung branchenspezifische Hinweise zum Hygieneschutzkonzept. Ein weiterer Paragraph verweist darauf, dass alle Quarantänevorschriften bereits ab mündlicher, fernmündlicher oder elektronisch übermittelter Anordnung von Quarantäne/Absonderung gelten, auch wenn noch keine schriftliche Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt der Stadt Gera erfolgt ist.

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung auf die hohen Corona-Zahlen in Gera und kommt zugleich der Aufforderung nach erhöhten Schutzmaßnahmen nach, wie sie in der bereits seit 1. Dezember geltenden „Zweite(n) Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung“ festgeschrieben sind.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 20. Dezember 2020.
Oberbürgermeister Julian Vonarb appelliert an alle Bürger:

„Schwierige Wochen stehen uns bevor. Die Zahl der Menschen, die sich täglich neu mit dem Corona-Virus infizieren, ist leider auch in unserer Stadt zu hoch. Das Gesundheitsamt arbeitet unter größten Anstrengungen, um Kontakte nachzuverfolgen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Ausweitung der Maskenpflicht ist eine Maßnahme, die dabei helfen kann, Ansteckungen zu vermeiden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Wir müssen die Ausbreitung des Virus‘ in unserer Stadt eindämmen. Beachten Sie die AHA-L-Regeln, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften, und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, eine Überlastung von Ärzten, Kliniken, Pflegepersonal und Rettungsdiensten zu verhindern und das öffentliche Leben, wenn auch unter Einschränkungen, gut zu gestalten.“

Die Allgemeinverfügung wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist zudem nachzulesen unter folgender Adresse:

https://unser.gera.de/corona/downloads/

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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