ANMELDUNGEN FÜR DAS SCHULJAHR 2021/2022 AB 10. DEZEMBER 2020 MÖGLICH

Vom 10. bis 16. Dezember 2020 können Eltern und Sorgeberechtigte die zukünftigen Erstklässler für das Schuljahr 2021/2022 an der gewünschten staatlichen Grundschule anmelden. Die Anmeldung ist in diesem Jahr ausschließlich kontaktlos möglich. Termine für die Einschulungsuntersuchung können ab dem 4. Januar 2021 über das Internet vereinbart werden. (Bild: Dr. Franziska Hug, Stadtverwaltung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der für Kinder und Eltern gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zukünftigen Erstklässlers durch Eltern und Sorgeberechtigte an der gewünschten Schule. Pandemiebedingt erfolgt die Anmeldung in diesem Jahr ausschließlich kontaktlos. Auf das persönliche Erscheinen von Eltern und Sorgeberechtigten wird aus Infektionsschutzgründen also verzichtet.

Der Zeitraum der Anmeldung für das Schuljahr 2021/2022 an den staatlichen Grundschulen in Gera ist vom 10. bis 16. Dezember 2020. Im Vorfeld erhalten alle Sorgeberechtigten der Schulanfänger per Post das Anmeldeformular mit einem Merkblatt sowie Informationsschreiben der Stadt Gera, des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen und des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zur Einschulungsuntersuchung.

Das Geraer Amt für Bildung weist auch darauf hin, dass die Anmeldung des Schulkindes an der gewünschten Schule ausschließlich per Post oder durch den Einwurf der Anmeldeunterlagen in den Schulbriefkasten möglich ist. Da das Schulanmeldeformular im Original vorliegen muss, ist eine Anmeldung per elektronischer Post unzulässig.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich und sollten dem Brief in jedem Falle beiliegen:

  • das ausgefüllte Schulanmeldeformular im Original mit Erst- und Zweitwunsch der Beschulung
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch
  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung der Sorgeberechtigten
  • ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht
  • ggf. den Bescheid der Rückstellung aus dem Schuljahr 2020/2021
  • ggf. ein vorliegendes ärztliches und/oder sonderpädagogisches Gutachten

Der erforderliche Nachweis der Masernschutzimpfung durch Vorlage wird separat von der aufnehmenden Schule erbeten, sobald der persönliche Kontakt an den Schulen wieder möglich ist.

Alle wichtigen Informationen sowie die notwendigen Dokumente und Formulare für die diesjährige Schulanmeldung sind ab sofort unter www.gera.de/schulanmeldung verfügbar.

Ab 4. Januar 2021 können Termine für die Einschulungsuntersuchung vereinbart werden. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung wird durch den Arzt des Gesundheitsamtes geklärt, ob das Kind aus medizinischer Sicht den neuen Herausforderungen gewachsen ist. Die Einschulungsuntersuchung ist Teil des Einschulungsverfahrens; Sorgeberechtigte sind verpflichtet, das Kind untersuchen zu lassen und Arzt oder Ärztin in diesem Zusammenhang über etwaige Vorerkrankungen, bekannte Gesundheits- und Entwicklungsstörungen und den Impfstatus des Kindes zu informieren.

Die verbindliche Buchung des Untersuchungstermins ist ausschließlich online unter www.gera.de/gesundheit oder mithilfe des QR-Codes möglich. Ab Januar 2021 werden jeweils am 10. eines Monats die Termine für den Folgemonat zur Buchung freigeschaltet.

Die Untersuchung erfolgt im Geraer Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zimmer 103, Gagarinstraße 68, 07545 Gera.

Die für die Einschulungsuntersuchung notwendigen Dokumente sind ab sofort ebenfalls unter www.gera.de/gesundheit sowie im Terminvergabe-Online-Portal zum Download hinterlegt. Sollten keine technischen Voraussetzungen zum Ausdrucken vorhanden sein, erhalten die Sorgeberechtigten die Formulare alternativ vom Pförtner des Gesundheitsamtes zu den entsprechenden Öffnungszeiten. Das Gesundheitsamt Gera bittet zudem um Kenntnisnahme der Informationen gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung auf dem Formblatt „Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Ihres Gesundheitsamtes informiert zur Einschulungsuntersuchung“.

Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes
montags, dienstags, donnerstags: 9 Uhr bis 17 Uhr
freitags: 9 Uhr bis 15 Uhr
mittwochs: geschlossen

Die städtischen Ämter für Bildung und Gesundheit danken allen Eltern und Sorgeberechtigten für ihr Verständnis, für ihre Achtsamkeit in der schwierigen Zeit und auch für ihre Mitwirkung.

Allgemeines zur Einschulung
In Deutschland werden Kinder im Regelfall im Alter von sechs Jahren eingeschult. Wann genau die Schulpflicht beginnt, entscheidet jedes Bundesland selbst. So werden in Thüringen im Schuljahr 2021/3022 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2. August 2014 bis 1. August 2015 geboren wurden. Je nachdem, wie alt das Kind zum Stichtag für die Einschulung ist, muss oder kann es in der Schule angemeldet werden. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schularzt. In Ausnahmefällen kann ein schulpflichtiges Kind auch für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es (noch) nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag ist an die Schulleitung zu richten. Die Zurückstellung erfolgt durch die Schulleitung und darf nicht wiederholt werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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