STRENGERE CORONA-REGELN AB 1. DEZEMBER 2020 AUCH IN GERA

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Ab Dienstag, den 1. Dezember 2020, gilt in Thüringen und somit auch im Geraer Stadtgebiet die angepasste Sonderverordnung. Im Wesentlichen regelt sie zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen folgende Punkte:

Die Kontaktbeschränkungen werden strenger: Zwei Hausstände, insgesamt höchstens fünf Personen, dürfen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht.

Die Maskenpflicht wird erweitert: Eine Maske ist beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, im ÖPNV, an allen Orten mit Publikumsverkehr, in Innenstädten, vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen zu tragen.

Der Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten ist eingeschränkt (Stufe Gelb): Die Infektionsschutzmaßnahmen werden ausgeweitet. Es gibt feste Gruppen mit festem Betreuungspersonal.

Es sind Beschränkungen für den Groß- und Einzelhandel verordnet: Bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Bei Verkaufsflächen ab 801 Quadratmetern darf sich ein Kunde auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

Bezüglich der Kontaktbeschränkungen zur Weihnachtszeit wurde seitens des Freistaats Thüringen noch keine Regelung beschlossen.

Die Thüringer Grundverordnung wurde ebenfalls angepasst. Demnach sind Kommunen angehalten, bei Sieben-Tage-Werten ab 100 bzw. 200 noch striktere Maßnahmen zu erlassen. Der Sieben-Tage-Wert der Stadt Gera lag zum Zeitpunkt 30. November 2020 bei 141,7. Derzeit wird geprüft, ob die Stadt Gera eine eigene Allgemeinverfügung benötigt.

Am 29. November 2020 wurde die „Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ leicht angepasst und verlängert. Diese ist jetzt bis zum 20. Dezember 2020 gültig. Thüringen setzt mit dieser angepassten Sonderverordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 25. November 2020 um.

Zu den vollständigen Verordnungstexten gelangen sie über die Seiten des Freistaates Thüringen:

https://corona.thueringen.de/verordnungen

https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Lesefassung_2._ThuerSARS-CoV-2-IfSGrundVO_29.11.2020.pdf

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