INFORMATIONEN DES VETERINÄRAMTES ZUR GEFLÜGELPEST

Der jährliche Wildvogelzug hat erneut in Deutschland zu einem ausgeprägten Infektionsgeschehen mit der Geflügelpest geführt. Täglich werden seit dem 30. Oktober 2020 neue, überwiegend tot aufgefundene, mit dem HPAlV H5-infizierte Wildvögel gemeldet. So wurden mit Stand 26. November 2020 insgesamt 365 Fälle bei Wildvögeln und elf Ausbrüche bei Hausgeflügel gezählt. Die Funde stammen größtenteils aus dem Bereich der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste und der Ostseeküste in MeckIenburg-Vorpommern. Vereinzelte Nachweise gibt es auch aus Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Bayern.

Der Vogelzug, Wasservögel innbegriffen, ist derzeit in vollem Gange. In den kommenden Wochen ist auch in Deutschland vermehrt mit infizierten Vögeln zu rechnen. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände in der Bundesrepublik wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft. Oberste Priorität hat der Schutz unserer Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

Um einen eventuellen Viruseintrag auf dem Stadtgebiet Gera frühzeitig zu erkennen, bittet das Veterinäramt um die Einhaltung folgender Maßnahmen:

Bitte melden Sie tot aufgefundene oder krank erscheinende Wildvögel folgender Arten: Schwäne, Schnepfenvögel, Haubentaucher, Enten, Teichhühner, Eulen, Gänse, Möwen, Störche, Rallen, Raubvögel wie Falken, Bussarde, Seeadler und so weiter, ebenso Krähen, unter Bekanntgabe des Fundortes zu den üblichen Geschäftszeiten im Veterinäramt, Gagarinstraße 68, 07545 Gera, Rufnummer 0365 8383571.

Obwohl nach Aussagen des FLI derzeit keine Hinweise bestehen, dass die gegenwärtig nachgewiesenen Viren auf den Menschen übertragen werden, berühren Sie die kranken/toten Tiere bitte nicht, wenn unbedingt nötig nur mit Schutzhandschuhen.

Alle Geflügelhalter werden nochmals an die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Hygienevorschriften nach der Geflügelpestverordnung erinnert. Ein Merkblatt für private Kleinhaltungen ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.thueringen.de/mam/th7/tmsfg/veterinaerwesen/fli-merkblatt-ai_20161125.pdf

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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